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KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

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170 DE<br />

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften<br />

15.9.98<br />

3204 16 00 Reaktivfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe<br />

Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 3204 11 bis 3204 19 des HS, achter<br />

Absatz.<br />

3204 17 00 Pigmente (organische) und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel<br />

Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 3204 11 bis 3204 19 des HS, neunter<br />

Absatz.<br />

3204 19 00 andere, einschließlich der Mischungen von Farbmitteln aus mehreren der Unterpositionen<br />

3204 11 bis 3204 19<br />

Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 3204 11 bis 3204 19 des HS, zehnter bis<br />

zwölfter Absatz.<br />

3204 20 00 synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller verwendeten<br />

Art<br />

3204 90 00 andere<br />

Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 3204 des HS, Teil II Ziffer 1,<br />

beschriebenen Erzeugnisse.<br />

Hierher gehören synthetische organische Erzeugnisse der als Luminophore verwendeten<br />

Art, die in den Erläuterungen zu Position 3204 des HS, Teil II Ziffer 2 und den drei<br />

folgenden Absätzen, beschrieben sind.<br />

3206 Andere Farbmittel; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel,<br />

ausgenommen solche der Position 3203, 3204 oder 3205; anorganische Erzeugnisse<br />

von der als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich<br />

3206 11 00<br />

und<br />

3206 19 00<br />

Siehe die Anmerkung 5 zu Kapitel 32.<br />

Kernpigmente, d. h. Pigmente, deren einzelne Körner aus einem Kern von inertem Stoff<br />

bestehen (in der Regel Kieselerde), der durch besondere technische Verfahren mit einer<br />

Schicht anorganischer Farbstoffe überzogen worden ist, sind entsprechend der Beschaffenheit<br />

des Überzugs einzureihen.<br />

So gehören z. B. Farbpigmente der obengenannten Art, deren Überzug aus basischem<br />

Bleisilicatchromat besteht, zu Unterposition 3206 20 00, solche mit Überzug aus Kupferborat<br />

oder Calciumplumbat zu Unterposition 3206 49 90.<br />

Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Titandioxid<br />

Siehe die Erläuterungen zu Position 3206 des HS, Teil A Ziffer 1 und, soweit sie die<br />

Zubereitungen dieser Unterpositionen betreffen, die nach Ziffer 13 folgenden vier<br />

Absätze.<br />

Siehe auch die Erläuterungen zu Unterposition 3206 19 des HS.<br />

3206 20 00 Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Chromverbindungen<br />

Siehe die Erläuterungen zu Position 3206 des HS, Teil A Ziffer 2 und, soweit sie die<br />

Zubereitungen dieser Unterposition betreffen, die nach Ziffer 13 folgenden vier Absätze.

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