01.01.2013 Aufrufe

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

280 DE<br />

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften<br />

15.9.98<br />

ABSCHNITT XII<br />

SCHUHE, KOPFBEDECKUNGEN, REGEN- UND SONNENSCHIRME, GEHSTÖCKE,<br />

SITZSTÖCKE, PEITSCHEN, REITPEITSCHEN UND TEILE DAVON; ZUGERICHTETE FEDERN<br />

UND WAREN AUS FEDERN; KÜNSTLICHE BLUMEN; WAREN AUS MENSCHENHAAREN<br />

Allgemeines<br />

KAPITEL 64<br />

SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON<br />

1. Wegen der Auslegung der Begriffe „Laufsohlen“ und „Oberteil“ siehe die Erläuterungen zu Kapitel 64 des HS,<br />

Abschnitt „Allgemeines“ Buchstaben C und D.<br />

2. Der Begriff „Kautschuk“ ist in Anmerkung 1 zu Kapitel 40 für Zwecke der gesamten Nomenklatur definiert;<br />

Anmerkung 3 a) zu Kapitel 64 erweitert den Begriff für Zwecke dieses Kapitels.<br />

3. Der Begriff „Kunststoff“ ist in Anmerkung 1 zu Kapitel 39 für Zwecke der gesamten Nomenklatur definiert;<br />

Anmerkung 3 a) zu Kapitel 64 erweitert den Begriff für Zwecke dieses Kapitels.<br />

6402 Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff<br />

6402 12 10<br />

bis<br />

6402 19 00<br />

6402 12 10<br />

und<br />

6402 12 90<br />

6402 99 31<br />

und<br />

6402 99 39<br />

Sportschuhe<br />

Siehe die Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 64.<br />

Skistiefel, Skilanglaufschuhe und Snowboardschuhe<br />

Hierher gehört Skischuhwerk für alle Skisportarten.<br />

Schuhe, deren Blatt aus Riemen gefertigt oder nicht geschlossen ist<br />

Unter „Blatt“ ist das den Vorderfuß bedeckende Stück des Oberteils zu verstehen.<br />

6403 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem<br />

Leder und Oberteil aus Leder<br />

6403 12 00<br />

und<br />

6403 19 00<br />

Als Leder gelten nur Leder der Positionen 4104 bis 4109 (siehe die Anmerkung 3 b) zu<br />

Kapitel 64). Daher gehören insbesondere Schuhe mit Oberteil aus Pelzfell oder Oberteil aus<br />

rekonstituiertem Leder nicht hierher, sondern zu Position 6405.<br />

Sportschuhe<br />

Siehe die Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 64.<br />

6403 12 00 Skistiefel, Skilanglaufschuhe und Snowboardschuhe<br />

6403 59 11<br />

bis<br />

6403 59 39<br />

6403 99 11<br />

bis<br />

6403 99 38<br />

Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 6402 12 10 und 6402 12 90.<br />

Schuhe, deren Blatt aus Riemen gefertigt oder nicht geschlossen ist<br />

Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 6402 99 31 und 6402 99 39.<br />

Schuhe, deren Blatt aus Riemen gefertigt oder nicht geschlossen ist<br />

Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 6402 99 31 und 6402 99 39.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!