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KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

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414 DE<br />

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften<br />

15.9.98<br />

9031 Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in<br />

Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren<br />

9031 20 00 Prüfstände<br />

9031 80 32<br />

und<br />

9031 80 34<br />

Prüfstände für Einspritzpumpen von Dieselmotoren bestehen im wesentlichen aus einem<br />

Elektromotor und einer Vorrichtung mit Injektoren und graduierten Glasröhren zum<br />

Kontrollieren des Ausstoßes der Pumpenelemente. Das Ganze ist auf einem gemeinsamen<br />

Gestell befestigt und kann auch mit einem Hilfsapparat (Stroboskop) ausgerüstet sein, mit<br />

dem der genaue Zeitpunkt des Einspritzens des Treibstoffes kontrolliert werden kann.<br />

zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen<br />

Geometrische Größen sind z. B.: Länge, Abstand, Durchmesser, Radius, Krümmung,<br />

Winkelgröße, Neigung, Volumen, Rauhigkeit einer Oberfläche.<br />

Nicht hierher gehören Interferometer zur Bestimmung der Ebenheit einer Oberfläche, zur<br />

Verwendung in Laboratorien (Unterposition 9027 50 00).<br />

9031 80 91 zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen<br />

Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 9031 80 32 und 9031 80 34.<br />

Hierher gehören auch Wasserwaagen.

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