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KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

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15.9.98<br />

3105 51 00<br />

und<br />

3105 59 00<br />

DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 167<br />

andere mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Stickstoff<br />

und Phosphor enthaltend<br />

Für die Auslegung des Begriffs „die beiden düngenden Stoffe Stickstoff und Phosphor<br />

enthaltend“ gelten die Erläuterungen zu den Unterpositionen 3105 20 10 und 3105 20 90<br />

sinngemäß.<br />

3105 51 00 Nitrate und Phosphate enthaltend<br />

3105 59 00 andere<br />

3105 60 10<br />

und<br />

3105 60 90<br />

3105 90 10<br />

bis<br />

3105 90 99<br />

Hierher gehören Düngemittel, die gleichzeitig Nitrate und Phosphate beliebiger Kationen<br />

— einschließlich Ammonium, jedoch ausgenommen Kalium — enthalten.<br />

Das in den Erläuterungen zu Position 3105 des HS, Buchstabe B Ziffer 2, beschriebene<br />

Erzeugnis, jedoch ohne Zusatz von Kalisalzen hergestellt, ist ein Beispiel für die zu dieser<br />

Unterposition gehörenden Düngemittel.<br />

Hierher gehören:<br />

1. Mischungen von Mineralsalzen, die Phosphate beliebiger Kationen (ausgenommen des<br />

Kaliums) und andere Ammoniumsalze (ausgenommen Ammoniumnitrat) enthalten;<br />

2. Phosphat-Stickstoffdüngemittel, bei denen der Stickstoff in anderer als in Nitrat- oder<br />

Ammoniakform vorhanden ist, nämlich in Form von Kalkstickstoff (Calciumcyanamid),<br />

Harnstoff oder in Form anderer organischer Verbindungen;<br />

3. Phosphat-Stickstoffdüngemittel der in den Erläuterungen zu Position 3105 des HS,<br />

Buchstabe C Ziffern 1 und 3, beschriebenen Art.<br />

mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Phosphor und<br />

Kalium enthaltend<br />

Für die Auslegung des Begriffs „die beiden düngenden Stoffe Phosphor und Kalium<br />

enthaltend“ gelten die Erläuterungen zu den Unterpositionen 3105 20 10 und 3105 20 90<br />

sinngemäß.<br />

Hierher gehören insbesondere Düngemittel aus einer Mischung<br />

— von calcinierten natürlichen Phosphaten und Kaliumchlorid,<br />

— von Superphosphaten und Kaliumsulfat.<br />

Nicht hierher gehören chemisch einheitliche Kaliumphosphate der Unterposition<br />

2835 24 00, auch wenn sie als Düngemittel verwendet werden können.<br />

andere<br />

Hierher gehören:<br />

1. alle Düngemittel, die die beiden düngenden Stoffe Stickstoff und Kalium enthalten.<br />

Nicht hierher gehört jedoch chemisch einheitliches Kaliumnitrat, auch wenn es als<br />

Düngemittel verwendet werden kann (Unterposition 2834 21 00);<br />

2. alle anderen Düngemittel mit nur einem hauptsächlichen düngenden Stoff, andere als<br />

die der Positionen 3102 bis 3104.

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