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KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

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184 DE<br />

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften<br />

15.9.98<br />

3706 10 99 andere Positive<br />

Soweit sie eine Breite von 35 mm oder mehr haben, besitzen alle diese Filme, ausgenommen<br />

„matrixfilms“, gewöhnlich die „Negativ-Lochung“ („tonnenförmig“).<br />

Dadurch können u. a. die Zwischenpositive mit farblosem Schichtträger von den zur<br />

Vorführung bestimmten, mit „Positiv-Lochung“ versehenen Positivfilmen unterschieden<br />

werden.<br />

„Positiv-Lochnung“ „Negativ-Lochnung“<br />

Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß Filme aus bestimmten Ländern (insbesondere der<br />

ehemaligen UdSSR) eine Einheitslochung (Dubray-Howell) aufweisen, die der normalen<br />

„Positiv-Lochung“ sehr ähnlich ist und die bei Originalnegativen, Zwischenpositiven,<br />

Zwischennegativen und auch bei den für die Vorführung bestimmten positiven Kopien<br />

vorkommt.<br />

„Matrixfilms“ haben die „Positiv-Lochung“; man kann sie jedoch an ihrer Dicke (fast<br />

doppelt so dick wie Positive), an ihrer meist kastanienbraunen Färbung und an einem<br />

gewissen Relief der Bilder erkennen.<br />

Hierher gehören je nach ihrer Breite die für die Vorführung bestimmten Filme.<br />

Positive Filmstreifen mit zwei oder mehr Aufzeichnungen nebeneinander sind nach der<br />

Breite und Länge einzureihen, die sich nach dem Zerschneiden für den vorführfertigen Film<br />

ergibt.<br />

Daher gilt z. B. ein 35 mm breiter und 100 m langer Film, bestehend aus vier Aufzeichnungen<br />

von je 8 mm Breite und Abfallstreifen, als Film von 8 mm Breite und 400 m Länge.

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