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KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

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174 DE<br />

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften<br />

15.9.98<br />

3212 Pigmente (einschließlich Metallpulver und -flitter), in nichtwäßrigen Medien<br />

dispergiert, flüssig oder pastenförmig, von der zum Herstellen von Anstrichfarben<br />

verwendeten Art; Prägefolien; Färbemittel und andere Farbmittel, in Formen oder<br />

Packungen für den Einzelverkauf<br />

3212 10 10<br />

und<br />

3212 10 90<br />

3212 90 10<br />

bis<br />

3212 90 39<br />

Prägefolien<br />

3212 90 10 Perlenessenz<br />

Siehe die Anmerkung 6 zu Kapitel 32 sowie die Erläuterungen zu Position 3212 des HS,<br />

Teil B.<br />

Pigmente (einschließlich Metallpulver und -flitter), in nichtwäßrigen Medien dispergiert,<br />

flüssig oder pastenförmig, von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art<br />

Siehe die Erläuterungen zu Position 3212 des HS, Teil A.<br />

Zu den Metallpulvern und -flittern gehören z. B.:<br />

1. Zinkpulver, unverträglich mit sauren Bindemitteln, jedoch ein ausgezeichnetes Rosthemmungspigment;<br />

2. Pulver aus nichtrostendem Stahl und Nickel, Schuppenpigmente, die in bestimmten<br />

säurefesten Antikorrosionsanstrichfarben verwendet werden;<br />

3. Bleipulver, ein Pigment mit basischer Reaktion, das als Rosthemmer (gegebenenfalls mit<br />

Mennige oder basischem Bleisulfat gemischt) in Ölanstrichfarben oder fetten Lacken<br />

für den Erstanstrich von großen Stahlobjekten (Gerüste von Schuppen, Brücken,<br />

Viadukten usw.) verwendet wird;<br />

4. Kupfer- und Bronzepulver, deren schuppige Teilchen in Alkohol-, Natur- oder Kunstharzlacken<br />

für verzierende Überzüge schimmern.<br />

Perlenessenz dieser Unterposition ist eine Suspension perlmutterartiger Guaninflitter, die<br />

aus den Schuppen bestimmter Fische erhalten werden, in einem Medium, das üblicherweise<br />

aus Cellulosenitrat und Amylacetat besteht. Hierher gehören auch synthetische Erzeugnisse,<br />

die z. B. basisches Bleicarbonat, Bleiarsenat oder titanüberzogenen Glimmer enthalten und<br />

wie die natürliche Perlenessenz aussehen. Synthetische Perlenessenz wird auch als perlmutterartiges<br />

Diquecksilberdichlorid bezeichnet.<br />

Perlenessenz wird zum Herstellen von künstlichen Perlen und Nagellack verwendet.<br />

3212 90 90 Färbemittel und andere Farbmittel, in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf<br />

Siehe die Erläuterungen zu Position 3212 des HS, Teil C.

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