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KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

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15.9.98<br />

DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 355<br />

b) Maschinen und Apparate, die zwar Papier und Pappe in Bogen verarbeiten, jedoch<br />

Waren herstellen, die nicht Papier oder Pappe im Sinne der Nomenklatur sind. Das ist<br />

z. B. der Fall bei Maschinen, die Unterlagen mit Schleifstoffen oder lichtempfindlichen<br />

Emulsionen beschichten (Unterposition 8479 89 98).<br />

8441 Andere Maschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Papierhalbstoff,<br />

Papier oder Pappe, einschließlich Schneidemaschinen aller Art<br />

8441 10 20 Längs- und Querschneider<br />

8441 10 30 Schnellschneider<br />

8441 10 40 Dreimesserschneider<br />

8441 10 80 andere<br />

Hierher gehören Maschinen, auf denen aus endlosen Papierbahnen entweder nur durch<br />

Querteilen oder durch gleichzeitiges Längs- und Querteilen der Endlos-Papierbahnen Bögen<br />

eines bestimmten Formats hergestellt werden.<br />

Hierher gehören Maschinen, die Papierbogenstapel mit einem einzelnen Messer durchschneiden,<br />

wobei ein über dem Schneidetisch angeordneter Preßbalken den Papierstapel<br />

entlang der Schnittstelle fest zusammendrückt.<br />

Hierher gehören auch Maschinen mit einem Messer und mit drehbarem Schneidetisch zum<br />

Beschneiden von Buchblöcken, bei denen die Buchblöcke nach dem ersten und zweiten<br />

Schnitt jeweils um 90° gedreht werden.<br />

Hierher gehören Maschinen mit drei in einem Winkel von 90° zueinander angeordneten<br />

Messern, die zum Beschneiden von Buchblöcken verwendet werden. Diese Maschinen<br />

schneiden zunächst gleichzeitig mit zwei Messern die Ober- und Unterseite der Buchblöcke<br />

und anschließend mit dem dritten Messer die Vorderseite der Buchblöcke oder umgekehrt.<br />

Hierher gehören insbesondere hand- oder fußbetätigte Maschinen und Apparate.<br />

8442 Maschinen, Apparate und Geräte (ausgenommen Werkzeugmaschinen der Positionen<br />

8456 bis 8465) zum Schriftgießen oder Schriftsetzen oder zum Zurichten oder<br />

Herstellen von Klischees, Druckplatten, Druckformzylindern oder anderen Druckformen;<br />

Drucktypen, Klischees, Druckplatten, Druckformzylinder und andere<br />

Druckformen; Lithographiesteine, Platten und Zylinder, für den Druck zugerichtet<br />

(z. B. geschliffen, gekörnt, poliert)<br />

8442 10 00 Photosetzmaschinen<br />

Siehe die Erläuterungen zu Position 8442 des HS, Absätze nach Abschnitt B.<br />

Nicht hierher gehören jedoch:<br />

a) universell verwendbare automatische Datenverarbeitungsmaschinen, die z. B. neben der<br />

Erledigung der Buchhaltung und der Lohn- und Gehaltsabrechnung auch noch zur<br />

Photosatzherstellung dienen und zu diesem Zweck über Kabel (on-line) an eine<br />

Photosetzmaschine angeschlossen sind, um diese zu steuern und mit Satzdaten zu<br />

versorgen (Position 8471 — siehe die Anmerkung 5 A zu Kapitel 84);<br />

b) gesondert gestellte Telegraphiesende- und -empfangsgeräte (Position 8517).

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