01.01.2013 Aufrufe

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

64 DE<br />

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften<br />

15.9.98<br />

0901 90 10 Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen<br />

Unter Kaffeeschalen versteht man die dünne Hülle, die im Innern der Frucht (Kirsche) die<br />

Samen oder Bohnen — im allgemeinen zwei — einschließt.<br />

Kaffeehäutchen bestehen aus der Haut, die jede Bohne umgibt und die beim Röstvorgang<br />

entfernt wird.<br />

0901 90 90 Kaffeemittel mit Kaffeegehalt<br />

Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 0901 des HS, erster Absatz Ziffer 5<br />

genannten Waren. Diese Mischungen können gemahlen oder auch gepreßt sein.<br />

0904 Pfeffer der Gattung „Piper“; Früchte der Gattungen „Capsicum“ oder „Pimenta“,<br />

getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert<br />

0904 11 10<br />

und<br />

0904 11 90<br />

0904 20 10<br />

bis<br />

0904 20 90<br />

weder gemahlen noch sonst zerkleinert<br />

Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 0904 des HS, Ziffer 1 genannten<br />

Waren. Es wird darauf hingewiesen, daß Pfefferbruch in diesen Unterpositionen bleibt,<br />

sofern er nicht erkennbar durch absichtliches Zerkleinern gewonnen worden ist. Das<br />

gleiche gilt für Staub oder Kehricht aus Gewürzmühlen, der aus verunreinigtem Pfeffer<br />

besteht.<br />

Hierher gehört grüner Pfeffer, in einer Essiglösung oder in Salzlake haltbar gemacht (auch<br />

mit Zusatz von geringen Mengen an Zitronensäure).<br />

Früchte der Gattungen „Capsicum“ oder „Pimenta“, getrocknet oder gemahlen oder sonst<br />

zerkleinert<br />

Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 0904 des HS, Ziffer 2 genannten<br />

Erzeugnisse, sofern sie getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert sind.<br />

0904 20 10 Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack<br />

Hierher gehört Gemüsepaprika (Capsicum annuum, var. grossum), eine verhältnismäßig<br />

große Frucht mit mildem Geschmack, die grün oder rot geerntet wird. Hierher gehört nur<br />

Gemüsepaprika, getrocknet, weder gemahlen noch sonst zerkleinert.<br />

0906 Zimt und Zimtblüten<br />

0906 10 00 weder gemahlen noch sonst zerkleinert<br />

Hierher gehören z. B.:<br />

1. Stangen aus ineinander gerollten Zimtrindenstreifen, die eine Länge bis zu 110 cm<br />

erreichen können;<br />

2. Abschnitte, die durch Schneiden von Zimtstangen auf bestimmte Längen (z. B. 5 bis<br />

10 cm) hergestellt werden;<br />

3. Zimtrindenstücke unterschiedlicher Größe und Dicke sowie sogenannte Schneideabgänge<br />

oder „Quillings“ (d. h. Bruchstücke und Abfälle, die beim Schneiden von<br />

Zimtstangen auf bestimmte Längen anfallen) und sogenannte „Featherings“ oder<br />

„Chips“ (d. h. kleinere Teilchen der Zimtrinde, die beim Schälen dieser Rinde anfallen<br />

und insbesondere zum Herstellen von Zimtessenz verwendet werden).<br />

0907 00 00 Gewürznelken, Mutternelken und Nelkenstiele<br />

Hierher gehören auch Erzeugnisse, die gemahlen oder sonst zerkleinert sind.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!