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KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

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154 DE<br />

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften<br />

15.9.98<br />

Allgemeines<br />

KAPITEL 29<br />

ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE<br />

Das Zeichen (INN) (= International Non-proprietary Name) nach einer in der Kombinierten Nomenklatur und<br />

ihren Erläuterungen aufgeführten Bezeichnung bedeutet, daß es sich um die deutsche Schreibweise einer Bezeichnung<br />

handelt, die in der von der Weltgesundheitsorganisation veröffentlichten Liste freier internationaler Kurzbezeichnungen<br />

für Arzneimittel aufgeführt ist.<br />

Das Zeichen (INNM) (= International Non-proprietary Name, modified) bedeutet, daß es sich um die deutsche<br />

Schreibweise einer Bezeichnung handelt, die von der Weltgesundheitsorganisation als modifizierte freie internationale<br />

Kurzbezeichnung anerkannt worden ist.<br />

Das Zeichen (ISO) (= International Organisation for Standardization) bedeutet, daß es sich um die deutsche<br />

Schreibweise einer Bezeichnung handelt, die in der Empfehlung R 1750 (Freinamen für Schädlingsbekämpfungsmittel<br />

und Pflanzenwuchsregulatoren) der Internationalen Normenorganisation aufgeführt ist.<br />

Ein kondensiertes System ist ein System, das aus mindestens zwei Ringen besteht, die eine und nur eine,<br />

gemeinsame Bindung und zwei, und nur zwei, gemeinsame Atome aufweisen.<br />

Anmerkung 1 a) Siehe die Erläuterungen zu Kapitel 29 des HS, Abschnitt „Allgemeines“ Buchstabe A erster<br />

bis vierter Absatz.<br />

Hierher gehören:<br />

1. Anthracen mit einem Reinheitsgrad von 90 GHT oder mehr (Unterposition<br />

2902 90 10);<br />

2. Benzol mit einem Reinheitsgrad von 95 GHT oder mehr (Unterposition 2902 20 10<br />

oder 2902 20 90);<br />

3. Naphthalin mit einem Erstarrungspunkt von 79,4°C oder mehr (Unterposition<br />

2902 90 10);<br />

4. Toluol mit einem Reinheitsgrad von 95 GHT oder mehr (Unterposition 2902 30 10<br />

oder 2902 30 90);<br />

5. Xylol mit einem Gehalt an Xylol-Isomeren (alle Isomere zusammengenommen) von<br />

95 GHT oder mehr (Unterpositionen 2902 41 00 bis 2902 44 90);<br />

6. Ethan sowie andere gesättigte acyclische Kohlenwasserstoffe als Methan und Propan,<br />

als isolierte Isomere mit einem Reinheitsgrad von 95 RHT oder mehr bei Gasen( 1 )<br />

und von 95 GHT oder mehr bei nicht gasförmigen Erzeugnissen (Unterposition<br />

2901 10 10 oder 2901 10 90);<br />

7. Ethylen mit einem Reinheitsgrad von 95 RHT oder mehr (Unterposition 2901 21);<br />

8. Propen (Propylen) mit einem Reinheitsgrad von 90 RHT oder mehr (Unterposition<br />

2901 22);<br />

( 1 ) Der gasförmige Aggregatzustand bezieht sich auf eine Temperatur von 15°C und einen Druck von 1 013 Millibar.

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