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KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

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266 DE<br />

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften<br />

15.9.98<br />

Die Teile dieser Schlafanzüge müssen sich in der Größe gleichen oder entsprechen und sie<br />

müssen hinsichtlich des Schnitts, der verwendeten Flächenerzeugnisse, der Farben, der<br />

Verzierungen und des Grads der Endverarbeitung zusammenpassen, so daß eindeutig zu<br />

erkennen ist, daß sie dazu bestimmt sind, zusammen von einer Person getragen zu<br />

werden.<br />

Schlafanzüge müssen erkennen lassen, daß sie beim Gebrauch als Nachtkleidung bequem<br />

zu tragen sind aufgrund<br />

— ihrer Stoffbeschaffenheit;<br />

— ihres im allgemeinen weiten Schnitts;<br />

— des Fehlens unbequemer Teile, wie große oder sperrige Knöpfe oder übermäßige<br />

Besätze und Verzierungen.<br />

Einteilige Nachtwäsche in der Art eines „Overalls“, die sowohl den oberen als auch den<br />

unteren Teil des Körpers bedeckt und jedes Bein einzeln umhüllt, wird in die Unterpositionen<br />

6107 91 10 bis 6107 99 00 eingereiht.<br />

6108 Unterkleider, Unterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge,<br />

Negligés, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, aus<br />

Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen<br />

6108 31 10<br />

bis<br />

6108 39 00<br />

Nachthemden und Schlafanzüge<br />

Hierher gehören Schlafanzüge für Frauen oder Mädchen aus Gewirken oder Gestricken,<br />

deren allgemeines Aussehen und Stoffbeschaffenheit erkennen lassen, daß sie dazu<br />

bestimmt sind, ausschließlich oder im wesentlichen als Nachtkleidung getragen zu werden.<br />

Schlafanzüge bestehen aus zwei Kleidungsstücken, nämlich:<br />

— einem Kleidungsstück zum Bedecken des Oberkörpers, im allgemeinen ein Kleidungsstück<br />

nach Art einer Jacke oder ein Pullover oder ähnliches Kleidungsstück;<br />

— einer langen oder kurzen Hose von einfachem Schnitt mit oder ohne Öffnung.<br />

Die Teile dieser Schlafanzüge müssen sich in der Größe gleichen oder entsprechen und sie<br />

müssen hinsichtlich des Schnitts, der verwendeten Flächenerzeugnisse, der Farben, der<br />

Verzierungen und des Grads der Endverarbeitung zusammenpassen, so daß eindeutig zu<br />

erkennen ist, daß sie dazu bestimmt sind, zusammen von einer Person getragen zu<br />

werden.<br />

Schlafanzüge müssen erkennen lassen, daß sie beim Gebrauch als Nachtkleidung bequem<br />

zu tragen sind aufgrund<br />

— ihrer Stoffbeschaffenheit;<br />

— ihres im allgemeinen weiten Schnitts;<br />

— des Fehlens unbequemer Teile wie große oder sperrige Knöpfe oder übermäßige Besätze<br />

und Verzierungen.<br />

Als Schlafanzüge gelten auch als „Baby Doll“ bezeichnete Zusammenstellungen von einem<br />

sehr kurzen Nachthemd und einem dazugehörigen Slip.<br />

Einteilige Nachtwäsche in der Art eines „Overalls“, die sowohl den oberen als auch den<br />

unteren Teil des Körpers bedeckt und jedes Bein einzeln umhüllt, wird in die Unterpositionen<br />

6108 91 00 bis 6108 99 90 eingereiht.

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