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KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

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15.9.98<br />

DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 365<br />

8471 Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder<br />

optische Schriftleser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in<br />

Form eines Codes und Maschinen zum Verarbeiten dieser Daten, anderweit weder<br />

genannt noch inbegriffen<br />

8471 60 90 andere<br />

Hierher gehören Datensichtgeräte, die nur als Ausgabeeinheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen<br />

verwendet werden können.<br />

Mit diesen Geräten kann kein Bild — ausgehend von einem kodierten (Video-Composite)<br />

Signal — wiederhergestellt werden.<br />

8471 70 51 optisch, einschließlich magneto-optisch<br />

Siehe die Zusätzliche Anmerkung 2 zu Kapitel 84.<br />

8472 Andere Büromaschinen und -apparate (z. B. Hektographen, Schablonen-vervielfältiger,<br />

Adressiermaschinen, automatische Banknotenausgabegeräte, Geldsortier-,<br />

Geldzähl- oder Geldeinwickelmaschinen, Bleistiftspitzmaschinen, Perforiermaschinen<br />

und Büroheftmaschinen)<br />

8472 20 00 Adressiermaschinen und Adressenprägemaschinen<br />

8472 90 80 andere<br />

Nicht hierher gehören Schreibmaschinen mit Spezialvorrichtungen zum Beschriften von<br />

Adreßplatten (Schablonen) (Position 8469).<br />

Hierher gehören z. B:<br />

1. Maschinen und Geräte, wie sie in Büros zum Sortieren und Zusammentragen von<br />

Schriftstücken und Drucksachen (Vervielfältigungen) verwendet werden;<br />

2. Maschinen und Geräte zum beidseitigen Überziehen (Kaschieren) von Verträgen,<br />

Datenblättern, Plänen, Ausweisen oder anderen Dokumenten mit Klarsichtfolien, um<br />

diese Dokumente durch die Folien gegen Alterung, Verfälschung, Verschmutzung oder<br />

Zerknittern zu schützen.<br />

Ähnliche, nicht in Büros verwendete Maschinen und Geräte (sogenannte „Seal Thermopressen“),<br />

die durch Wärme und Druck thermoplastische Klarsichtfolien aus Kunststoff<br />

auf der Oberfläche oder Rückseite von Gemälden, Photos, Kunstdrucken oder<br />

anderen graphischen Erzeugnissen anbringen, sind jedoch von dieser Unterposition<br />

ausgenommen und gehören zu Position 8477;<br />

3. elektrische Radierapparate, z. B. für Zeichenbüros.<br />

Hierher gehören auch für Bürozwecke bestimmte nichtmechanisch arbeitende Drucker<br />

(Non-impact-Printer) wie z. B.:<br />

1. Thermodrucker, bei denen ein elektrisch beheizter Thermodruckkopf mittels einer<br />

Punktematrize auf wärmeempfindlichem Papier die gewünschten Schriftzeichen<br />

erzeugt;

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