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KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

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15.9.98<br />

DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 387<br />

8541 Dioden, Transistoren und ähnliche Halbleiterbauelemente; lichtempfindliche Halbleiterbauelemente<br />

(einschließlich Photoelemente, auch zu Modulen zusammengesetzt<br />

oder in Form von Tafeln); Leuchtdioden; gefaßte oder montierte piezoelektrische<br />

Kristalle<br />

8541 10 10 Scheiben (wafers), noch nicht in Mikroplättchen (chips) zerschnitten<br />

Hierher gehören runde Scheiben (wafers), z. B. aus Silicium, mit einem Durchmesser von<br />

etwa 2,5 bis 10 cm und einer Dicke von etwa 0,05 cm, die später in Mikroplättchen<br />

zerschnitten werden. Eine Seite dieser Scheiben hat das Aussehen eines aus einer Vielzahl<br />

von Quadraten oder Rechtecken bestehenden Gitters. Nach dem Zerschneiden muß jedes<br />

einzelne Quadrat oder Rechteck eine Diode, einen Transistor, eine integrierte Schaltung<br />

oder ein anderes Halbleiterelement ergeben.<br />

Hierher gehören auch Scheiben, die noch nicht vollständig in Mikroplättchen (chips)<br />

zerschnitten worden sind und die z. B. eine der folgenden Formen aufweisen können:<br />

Nicht hierher gehören z. B.:<br />

a) Scheiben, die gelegentlich als Wafers bezeichnet werden und im Hinblick auf ihre<br />

Verwendung in der Elektronik aus dotierten chemischen Elementen bestehen, auch<br />

poliert, auch vollständig mit einer epitaxialen Schicht überzogen, vorausgesetzt, daß sie<br />

nicht selektiv dotiert oder beschichtet wurden, um diskrete (getrennte) Zonen zu<br />

erhalten (Position 3818 00);<br />

b) Mikroplättchen (chips), die in quadratischer oder rechteckiger Form, im allgemeinen<br />

mit einer Seitenlänge von wenigen Millimetern, beim Zerschneiden von Scheiben<br />

(wafers) der Unterposition 8541 10 10 anfallen.<br />

Als derartige „chips“ gelten auch vollständig in Mikroplättchen zerschnittene Scheiben,<br />

die z. B. zwischen zwei Kunststoffolien zusammengehalten werden und die nachstehende<br />

Form aufweisen können:

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