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Landessynode 2010 - Evangelische Kirche von Westfalen

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Beschluss<br />

Nr. 44<br />

Beschluss<br />

Nr. 45<br />

Beschluss<br />

Nr. 46<br />

Fünfte Sitzung, Dienstag, 16. November <strong>2010</strong>, nachmittags<br />

Antrag des Synodalen Majoress:<br />

¹Ich beantrage in § 5 Absatz 6 Prädikantengesetz den Satz ,Die Beauftragten versehen<br />

ihren Dienst unentgeltlich` zu diskutieren. Für hauptamtlich Mitarbeitende ± nach den<br />

Grundsätzen der VSBMO (Gemeindepädagoginnen/-pädagogen) ± sind Verkündigungsdienste<br />

Teil der Arbeitszeit.<br />

Hier müsste eine Regelung zumindest in Form einer Anmerkung gefunden werden.ª<br />

Im Anschluss beschlieût die Synode über die Anträge zur Vorlage 3.5 wie folgt:<br />

Der Antrag des Synodalen Majoress wird bei einer Enthaltung an den Gesetzesausschuss<br />

überwiesen.<br />

Der Antrag des Synodalen Dröpper wird bei einer Gegenstimme und vier Enthaltungen<br />

an den Theologischen Ausschuss überwiesen.<br />

Die Synode überweist einstimmig die Vorlage 3.5 federführend an den Gesetzesausschuss<br />

und mitberatend in der diskutierten Weise an den Theologischen Ausschuss.<br />

Leitung: Präses Dr. h.c. Buû<br />

Der Präses gibt organisatorische Hinweise für den Abend und stellt den Verlauf des<br />

nächsten Tages vor. Die Synode singt ¹Komm Herr Jesu sei Du unser Gastª. Die Sitzung<br />

endet um 18.00 Uhr.<br />

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