26.08.2013 Aufrufe

Landessynode 2010 - Evangelische Kirche von Westfalen

Landessynode 2010 - Evangelische Kirche von Westfalen

Landessynode 2010 - Evangelische Kirche von Westfalen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Vorlage 3.10 ´ Anlage 2<br />

GO-LS Entwurf Juli <strong>2010</strong> Anmerkungen<br />

378<br />

Satz 6 entspricht der üblichen Formulierung<br />

der KO bei Interessenkonflikten in der Person<br />

(Art. 67, 110, 150 KO) und ist klarstellend<br />

eingefügt.<br />

Satz 7 ist neu eingefügt und dient der strukturellen<br />

Vernetzung in die UEK und die EKD<br />

bei Präseswahlen. Die beiden beratenden fakultativen<br />

Mitglieder sind zusätzlich, so dass<br />

die Gesamtgröûe des Ausschusses dann 20<br />

Personen umfasst (18 stimmberechtigte und<br />

2 beratende Mitglieder).<br />

6<br />

Personen die selbst zur Wahl stehen, haben<br />

sich vor der Beratung und Beschlussfassung<br />

zu entfernen, müssen aber auf eigenes Verlangen<br />

vorher gehört werden; die Beachtung<br />

dieser Vorschrift ist in der Verhandlungsniederschrift<br />

festzustellen.<br />

7<br />

Bei der Vorbereitung der Wahl der oder des<br />

Präses können der Rat der <strong>Evangelische</strong> <strong>Kirche</strong><br />

in Deutschland und das Präsidium der<br />

Union <strong>Evangelische</strong>r <strong>Kirche</strong>n je ein beratendes<br />

Mitglied entsenden.<br />

Unverändert<br />

(5) Jeder Ausschuss soll möglichst bald durch<br />

Wahl aus seiner Mitte den stellvertretenden<br />

Vorsitz regeln.<br />

Unverändert<br />

(6) Die bestehenden ständigen Ausschüsse<br />

nehmen bis zum Schluss der ersten Synodaltagung<br />

der neu gebildeten <strong>Landessynode</strong><br />

ihre Aufgaben wahr, unbeschadet der Bestellung<br />

neuer ständiger Ausschüsse durch die<br />

<strong>Landessynode</strong>.<br />

Unverändert<br />

(7) 1 Die Verhandlungen der Ausschüsse sind<br />

nichtöffentlich. 2 Die Ausschüsse werden <strong>von</strong><br />

ihrer Vorsitzenden oder ihrem Vorsitzenden<br />

einberufen. 3 Sie fassen ihre Beschlüsse mit<br />

Stimmenmehrheit. 4 Die Ausschüsse können<br />

Unterausschüsse bilden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!