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Landessynode 2010 - Evangelische Kirche von Westfalen

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Vorlage 5.3<br />

Die <strong>Kirche</strong>nleitung schlägt der <strong>Landessynode</strong> folgenden Beschluss vor:<br />

¹1. Übersteigt das <strong>Kirche</strong>nsteueraufkommen im Hauhaltsjahr <strong>2010</strong> den Betrag <strong>von</strong><br />

403,1 Mio. Euro, soll das Mehraufkommen in Höhe <strong>von</strong> 50 vom Hundert für die<br />

Versorgungssicherungsrückstellung bei der Versorgungskasse für Pfarrer und <strong>Kirche</strong>nbeamte<br />

verwendet werden. Die übrigen 50 vom Hundert sollen gem. § 2 Abs. 2<br />

Finanzausgleichsgesetz verteilt werden.<br />

2. Die Verteilung der <strong>Kirche</strong>nsteuern für das Jahr 2011 gemäû § 2 des Finanzausgleichsgesetzes<br />

erfolgt entsprechend der Verteilungsübersicht 2011 (Anlagen 1 und 2).ª<br />

Begründung:<br />

Bis einschlieûlich September <strong>2010</strong> liegt das Netto-<strong>Kirche</strong>nsteueraufkommen rd. 3,7 %<br />

unter dem Vergleichszeitraum des Vorjahres.<br />

Ein Aufkommen <strong>von</strong> ca. 415 Mio. Euro erscheint aufgrund der zur Verfügung stehenden<br />

Daten möglich.<br />

Die Verteilung der <strong>Kirche</strong>nsteuer für das Jahr 2011 ergibt sich aus den Anlagen 1 und 2.<br />

Aufgrund des ausreichenden Bestandes der Clearing-Rückstellung erfolgt für das Jahr<br />

2011 zunächst keine weitere Zuführung.<br />

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