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Landessynode 2010 - Evangelische Kirche von Westfalen

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Achte Sitzung, Donnerstag, 18. November <strong>2010</strong>, nachmittags<br />

Das Haushaltsvolumen des ,Allgemeinen Haushaltes`, der die Finanzierung der landeskirchlichen<br />

Aufgaben einschlieûlich der ¾mter, Einrichtungen und Schulen darstellt,<br />

beträgt rd. 43,8 Mio. Euro und ist damit um rd. 804.000 Euro (1,87 %) höher als im lfd.<br />

Haushaltsjahr.<br />

Das Volumen des sich daran anschlieûenden Haushaltes ,Gesamtkirchliche Aufgaben`<br />

erhöht sich im Vergleich zum Haushaltsjahr <strong>2010</strong> um 484.100 Euro (1,69 %), so dass<br />

eine Zuweisung aus dem <strong>Kirche</strong>nsteueraufkommen in Höhe <strong>von</strong> rd. 28,5 Mio. Euro vorgesehen<br />

wird.<br />

Die Veränderung bei dem Haushalt ,Pfarrbesoldung` mit seinen vier Teilhaushalten<br />

,Pfarrbesoldungspauschale`, ,Pfarrbesoldungszuweisung`, ,Zentrale Beihilfeabrechnung`<br />

und ,Sonderfonds zur Erleichterung der Umstellung des Finanzausgleichs und der Pfarrbesoldung`<br />

ist überwiegend geprägt durch die Veränderungen bzgl. des Beihilferisikos<br />

und der Versorgungssicherung. Insoweit verweise ich noch einmal ausdrücklich auf die<br />

Ausführungen in der Haushaltsrede <strong>von</strong> Vizepräsident Winterhoff.<br />

Mit dem Beschlussvorschlag in der Vorlage 5.2.2 wird Ihnen das Ergebnis der ausführlichen<br />

Beratungen des Tagungs-Finanzausschusses vorgelegt. Mit einem Beschluss wird<br />

der Haushaltsplan mit rd. 299 Mio. Euro in Einnahme und Ausgabe festgestellt, die<br />

Zuweisungen aus den <strong>Kirche</strong>nsteuereinnahmen für den ,EKD-Finanzausgleich`, den<br />

,Allgemeinen Haushalt` sowie die Haushalte ,Gesamtkirchliche Aufgaben` und ,Pfarrbesoldung`<br />

bereitgestellt. Weiterhin werden die Pfarrbesoldungspauschale mit 88.000<br />

Euro und die Beihilfepauschale mit 3.500 Euro festgesetzt.<br />

Im Zusammenhang mit den Beratungen zum Entwurf des Haushaltsplanes hat sich der<br />

Tagungs-Finanzausschuss mit dem Antrag der Kreissynode Paderborn ± das ist die Vorlage<br />

6.1.5 ± befasst, und das Anliegen der Kreissynode Paderborn, über die Aufgabenverteilung<br />

nachzudenken und die Zuweisung der <strong>Kirche</strong>nsteuern stärker auf die Ortskirchengemeinden<br />

und <strong>Kirche</strong>nkreise hin auszurichten, intensiv diskutiert. Im Ergebnis<br />

wurden vier Punkte herausgearbeitet, die sich zum einen auf das bestehende Verteilungssystem<br />

und die zu schulternden Versorgungsproblematiken beziehen, zum anderen<br />

aber auch Hinweise zur verstärkten Transparenz der Verteilungsmechanismen beinhalten<br />

und zur Klarstellung der ebenenabhängigen Kosten des Pfarrdienstes Anregungen<br />

geben.<br />

Zunächst war festzustellen, dass die <strong>Landessynode</strong> 2003 die Neufassung des Finanzausgleiches<br />

beschlossen und damit die Verteilung der <strong>Kirche</strong>nsteuern geregelt hat, und dass<br />

die <strong>Landessynode</strong> 2007 den Bericht der <strong>Kirche</strong>nleitung zu den Themen Personalplanung<br />

und Finanzen zustimmend zur Kenntnis genommen und u.a. die dem bestehenden<br />

Finanzausgleich zugrunde liegenden Verteilungsschlüssel für gerecht und sinnvoll erachtet<br />

hat.<br />

Zum zweiten wurde noch einmal herausgearbeitet, dass das gröûte Problem bei der <strong>Kirche</strong>nsteuerverteilung<br />

die Versorgungssicherung ist. Auf allen Ebenen der Landeskirche<br />

stehen dadurch weniger Mittel für die Wahrnehmung der Aufgaben zur Verfügung.<br />

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