26.08.2013 Aufrufe

Landessynode 2010 - Evangelische Kirche von Westfalen

Landessynode 2010 - Evangelische Kirche von Westfalen

Landessynode 2010 - Evangelische Kirche von Westfalen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Vorlage 3.10.1<br />

¹Dritte ¾nderung der Geschäftsordnung der <strong>Landessynode</strong> der <strong>Evangelische</strong>n <strong>Kirche</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Westfalen</strong>ª<br />

Berichterstatter<br />

Synodaler Giese<br />

Einbringung<br />

¹Hohe Synode,<br />

lieber Herr Präses,<br />

liebe Schwestern und Brüder,<br />

Siebte Sitzung, Donnerstag, 18. November <strong>2010</strong>, vormittags<br />

mit der Ihnen vorliegenden Beschlussvorlage 3.10.1 soll die Geschäftsordnung der <strong>Landessynode</strong><br />

geändert werden. Ausgehend vom Präsesbericht auf der <strong>Landessynode</strong> 2009<br />

hat diese beschlossen, den Ständigen <strong>Kirche</strong>nordnungsausschuss zu beauftragen, Vorschläge<br />

für das zukünftige Zustandekommen des Ständigen Nominierungsausschusses<br />

zu unterbreiten und gleichzeitig zu prüfen, auf welche Weise die Mitwirkung <strong>von</strong> Personen<br />

aus dem Bereich Mitglieder des Rates der EKD und des Präsidiums der UEK<br />

bei der Vorbereitung der Wahl der oder des Präses, die im Jahre 2011 hier ansteht,<br />

sichergestellt werden kann. Gleichzeitig hat die <strong>Landessynode</strong> beschlossen, dass der<br />

Ständige Nominierungsausschuss an den Beratungen des Ständigen <strong>Kirche</strong>nordnungsausschusses<br />

beteiligt werden soll. Beide Ausschüsse, das Landeskirchenamt und die <strong>Kirche</strong>nleitung,<br />

haben in enger Abstimmung über die Vorschläge zur ¾nderung der<br />

Geschäftsordnung der <strong>Landessynode</strong> in der ersten Jahreshälfte <strong>2010</strong> intensiv beraten.<br />

Der aus diesem Beratungsprozess resultierende Entwurf der ¾nderung der Geschäftsordnung<br />

der <strong>Landessynode</strong> ist im Tagungs-Gesetzesausschuss intensiv diskutiert worden.<br />

Dabei wurde die Frage der Beteiligung aller Regionen, Arbeitsbereiche und<br />

Bekenntnisse im Ständigen Nominierungsausschuss bei verringerter Mitgliederzahl ±<br />

Sie finden das in § 35 Abs. 4 ± des Ausschusses kritisch hinterfragt. Sowohl in Richtung<br />

,Sind dann alle noch beteiligt?` als auch in Richtung ,Muss das Regional- und Arbeitsbereichsprinzip<br />

überhaupt noch sein?`. Einen sehr breiten Diskussionsraum nahm die<br />

Frage der ¾nderung in § 35 Abs. 4 Satz 4 ein. Nachdem die beiden entsandten <strong>Kirche</strong>nleitungsmitglieder<br />

zukünftig auch an Beratungen des Ständigen Nominierungsausschusses<br />

bei der Besetzung <strong>von</strong> Stellen der <strong>Kirche</strong>nleitung teilnehmen, es sei denn, es geht<br />

um ihre eigene Wiederwahl. Es kristallisierten sich im Laufe der Diskussion zwei Positionen<br />

heraus. Die eine Position: Die <strong>Kirche</strong>nleitungsmitglieder können und sollen nicht<br />

über ihre eigenen Kollegen und Kolleginnen mitberaten. Die andere Position: Die Kompetenz<br />

aus der <strong>Kirche</strong>nleitung wird gerade auch in diesem Prozess gebraucht und ist<br />

wertvoll für den Transport <strong>von</strong> Wissen aus der <strong>Kirche</strong>nleitung in den Ständigen Nominierungsausschuss.<br />

Die Öffnung des Ständigen Nominierungsausschusses in Richtung<br />

Rat der EKD und Präsidium der UEK, § 35 Absatz 4 Satz 7, wurde im Ausschuss als<br />

eine Chance gesehen, die vorhandene Fachkompetenz des Ständigen Nominierungsausschusses<br />

um eine weitere Facette zu erweitern und über die Grenzen unserer Landeskirche<br />

hinauszusehen.<br />

129

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!