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Landessynode 2010 - Evangelische Kirche von Westfalen

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Vorlage 4.2<br />

516<br />

5. Finanzentwicklung in der <strong>Evangelische</strong>n <strong>Kirche</strong> <strong>von</strong> <strong>Westfalen</strong><br />

<br />

Während bisher der Fokus auf der Prognostizierung des Bedarfs an Pfarrerinnen und Pfarrern lag,<br />

wird in diesem Teil gezeigt, wie sich der Bedarf auf dem Hintergrund der Finanzentwicklung darstellt.<br />

Auch hier handelt es sich um vorsichtige Prognosen, die immer wieder angepasst werden<br />

müssen.<br />

<br />

ABBILDUNG11EntwicklungderNetto<strong>Kirche</strong>nsteuer<br />

Jahr Netto-<strong>Kirche</strong>nsteuer<br />

(Mio. €)<br />

<strong>2010</strong> 1)<br />

2011 1)<br />

2012 1)<br />

2013 1)<br />

2014 1)<br />

2015 2)<br />

2016 2)<br />

2017 2)<br />

2018 2)<br />

2019 2)<br />

2020 2)<br />

2021 2)<br />

2022 2)<br />

2023 2)<br />

2024 2)<br />

2025 2)<br />

2026 2)<br />

2027 2)<br />

2028 2)<br />

2029 2)<br />

2030 2)<br />

403,1<br />

403,1<br />

403,1<br />

398,5<br />

394,0<br />

390,1<br />

386,2<br />

382,3<br />

378,5<br />

374,7<br />

370,9<br />

367,2<br />

363,6<br />

359,9<br />

356,3<br />

352,8<br />

349,2<br />

345,7<br />

342,3<br />

338,9<br />

335,5<br />

1) Daten der erweiterten mittelfristigen Finanzplanung.<br />

2) Jährliche Reduzierung des Netto-<strong>Kirche</strong>nsteueraufkommens um 1%.<br />

Besondere konjunkturelle Schwankungen oder Veränderungen des staatlichen<br />

Einkommensteuersystems sind nicht zugrundegelegt.<br />

In der folgenden Abbildung 12 wird auf dem Hintergrund der zu erwartenden Wanderungsszenarien<br />

<strong>von</strong> Pfarrerinnen und Pfarrern aus dem Entsendungsdienst in Pfarrstellen die Entwicklung<br />

der Pfarrbesoldungspauschale und der Pfarrbesoldungszuweisung für die Jahre 2020, 2025 und<br />

2030 prognostiziert. Dabei orientiert sich die Prognose bezüglich der Pfarrbesoldungspauschale<br />

am rechnerischen Bedarf (Gemeinde- und Funktionspfarrstellen zu Gemeindegliederzahlen, siehe<br />

Abbildung 1). Bei der Pfarrbesoldungszuweisung werden ab 2025 die Bezüge plus Versorgungskassenbeiträge<br />

und Beihilfe für 120 Vollzeitkapazitäten im Entsendungsdienst und Beschäftigungsauftrag<br />

sowie für die Vikarinnen und Vikare zugrunde gelegt.<br />

Dass die Summe der Pfarrbesoldungszuweisung nicht stärker zurückgeht, liegt daran, dass in diesen<br />

Haushaltstitel Versorgungssicherungsbeiträge und Verstärkungsmittel zur Absicherung des<br />

Beihilferisikos ab 2012 für alle Pfarrerinnen und Pfarrer eingestellt werden müssen.<br />

<br />

15

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