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Landessynode 2010 - Evangelische Kirche von Westfalen

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Vorlage 3.4b ´ Anlage 2<br />

PWG vom 17.11.2006 PWG-¾nderungen Begründung<br />

316<br />

Bisher: § 18 Abs. 2; die Reduzierung der Auslegungszeit<br />

<strong>von</strong> zehn Werktagen auf eine Woche<br />

dient der Verkürzung des gesamten Wahlverfahrens.<br />

Mit der Wochenfrist ist nun auch<br />

eine Auslegung am Sonntag (z.B. nach dem<br />

Gottesdienst) möglich.<br />

(5) Das Wahlverzeichnis wird für die Dauer<br />

<strong>von</strong> einer Woche zur Einsichtnahme durch die<br />

Gemeindeglieder ausgelegt. Die Auslegung erfolgt<br />

zu den ortsüblichen Zeiten.<br />

Mit dem neuen Abs. 6 wird den vielen Anregungen<br />

aus dem letzten Wahlverfahren Rechnung<br />

getragen, dass Gemeindeglieder auch in<br />

anderen Wahlbezirken ihrer <strong>Kirche</strong>ngemeinde<br />

wählen dürfen.<br />

(6) Wird die Wahl in Wahlbezirken durchgeführt,<br />

kann das wahlberechtigte Gemeindeglied<br />

die Umschreibung seines Wahlverzeichniseintrags<br />

in das Wahlverzeichnis eines<br />

anderen Wahlbezirks der <strong>Kirche</strong>ngemeinde<br />

beantragen. Der Antrag ist innerhalb der Auslegungsfrist<br />

beim Presbyterium zu stellen. Voraussetzung<br />

für die Umschreibung ist eine erkennbare<br />

kirchliche Bindung zu dem anderen<br />

Wahlbezirk. Das Presbyterium entscheidet<br />

endgültig.<br />

Redaktionelle ¾nderung.<br />

(3) (7) Das Wahlverzeichnis ist gegen Missbrauch<br />

zu sichern.<br />

(3) Das Wahlverzeichnis ist gegen Missbrauch<br />

zu sichern.

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