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Landessynode 2010 - Evangelische Kirche von Westfalen

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gegenwärtigen Bedingungen keinesfalls nachvollzogen werden kann. Des Weiteren<br />

wurde vor allem durch die zuständige Dezernentin Frau Wallmann darauf hingewiesen,<br />

dass die Beschränkung auf 75 % des Dienstumfangs gegenwärtig ein relativ starkes<br />

Motiv für Pfarrerinnen und Pfarrer im Entsendungsdienst darstellt, sich auf reguläre<br />

vakante Pfarrstellen zu bewerben. Dieser Effekt sei insbesondere bei den jüngeren und<br />

erst kürzlich in den Dienst getretenen Pfarrerinnen und Pfarrern klar und positiv zu<br />

beobachten. Angesichts einer erheblichen Zahl <strong>von</strong> offenen Stellen und einer wachsenden<br />

Schwierigkeit, vor allem in bestimmten Regionen der Landeskirche Pfarrstellen zu<br />

besetzen, stelle eine kurzfristige Ausweitung des Dienstumfangs im Probedienst auf<br />

100 % aktuell eher ein falsches Signal bei dem Bemühen dar, Pfarrerinnen und Pfarrer<br />

aus dem Entsendungsdienst in reguläre Dienstverhältnisse zu überführen.<br />

Hingewiesen wurde ferner auf den Umstand, dass soziale Härten durch entsprechende<br />

Regeln ohnehin vermieden werden. Stellen die Pfarrdienstbezüge etwa das alleinige<br />

Familieneinkommen dar, wird schon jetzt in den uneingeschränkten Dienst eingewiesen.<br />

Darüber hinaus gibt es eine wachsende Zahl gerade <strong>von</strong> Pfarrerinnen und Pfarrern in<br />

den ersten Dienstjahren, die ihren Stellenanteil durch eine zusätzliche Beschäftigung<br />

etwa im schulischen Bereich aufstocken.<br />

Dass dem zu formulierenden Personalentwicklungskonzept grundsätzlich nicht vorgegriffen<br />

werden solle, war in der Debatte des Ausschusses ± neben den finanziellen<br />

Aspekten ± zweifellos eines der ausschlaggebenden Argumente. Welche Maûnahmen<br />

der Personalplanung sinnvoll und notwendig sind, wird im kommenden Jahr zu beraten<br />

und zu entscheiden sein.<br />

Im Ergebnis hat der Tagungs-Gesetzesausschuss mit einer groûen Mehrheit beschlossen,<br />

der <strong>Landessynode</strong> die Verabschiedung der Gesetzesvorlage ohne ¾nderungen zu empfehlen.ª<br />

§ 1 wird bei zwei Gegenstimmen und einigen Enthaltungen beschlossen. Erste Lesung<br />

Eine Rückfrage des Synodalen Brandt wird <strong>von</strong> der Synodalen Roth beantwortet.<br />

§ 2 wird anschlieûend bei einer Enthaltung beschlossen. Erste Lesung<br />

Die Vorlage 3.9.1 ¹<strong>Kirche</strong>ngesetz zur ¾nderung des Ausführungsgesetzes zum Pfarrdienstgesetz<br />

der <strong>Evangelische</strong>n <strong>Kirche</strong> der Unionª wird insgesamt bei zwei Gegenstimmen<br />

und mehreren Enthaltungen beschlossen. Erste Lesung<br />

Der Vorsitzende schlägt vor, die Zweite Lesung direkt anzuschlieûen.<br />

Die Synode stimmt dem Vorschlag zu.<br />

Siebte Sitzung, Donnerstag, 18. November <strong>2010</strong>, vormittags<br />

127<br />

Beschluss<br />

Nr. 110<br />

Beschluss<br />

Nr. 111<br />

Beschluss<br />

Nr. 112<br />

Beschluss<br />

Nr. 113

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