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Landessynode 2010 - Evangelische Kirche von Westfalen

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Vorlage 5.4<br />

· der Rechnungsüberschuss des Allgemeinen Haushalts im Haushaltsjahr 2009 in<br />

Höhe <strong>von</strong> 840.402,96 Euro der Ausgleichsrücklage zugeführt worden ist;<br />

· der Rechnungsüberschuss des Haushalts Pfarrbesoldungszuweisung im Haushaltsjahr<br />

2009 in Höhe <strong>von</strong> 3.655.887,39 Euro (zunächst) der Ausgleichsrücklage<br />

für die <strong>Kirche</strong>nkreise zugeführt worden ist. (Ein Betrag <strong>von</strong> 2.089.408,46 Euro<br />

ist zwischenzeitlich an die <strong>Kirche</strong>nkreise verteilt worden. 1.566.478,93 Euro sind<br />

für die Abdeckung des Fehlbetrages bei der Pfarrbesoldungspauschale 2009 bestimmt.);<br />

· (zu den Daten des Jahresabschlusses 2009, s. Anlagen 1 bis 10)<br />

· die Buchungsbelege zeitnah erfasst wurden und die Belegablage ordnungsgemäû<br />

geschah;<br />

· das ¹Risikofrüherkennungssystemª (hauptsächlich ¹Internes Kontrollsystemª)<br />

wirksam geregelt ist.<br />

3. Der landeskirchliche Rechnungsprüfungsausschuss hat den Prüfungsbericht im Einzelnen<br />

erörtert.<br />

Der landeskirchliche Rechnungsprüfungsausschuss stellte übereinstimmend fest,<br />

dass Haushalts-, Wirtschafts-, Kassen-, Buchführung und Rechnungslegung der<br />

Landeskirche im Haushaltsjahr 2009 sach- und ordnungsgemäû erfolgten und die<br />

für die Ev. <strong>Kirche</strong> <strong>von</strong> <strong>Westfalen</strong> geltenden Rechtsvorschriften beachtet wurden.<br />

4. Bezüglich der Rücklagen und der Schulden per Jahresabschluss 2009 wird auf die<br />

Anlagen 11 und 12 verwiesen.<br />

5. Aufgrund des Prüfungsberichts und nach entsprechender Erörterung empfiehlt der<br />

landeskirchliche Rechnungsprüfungsausschuss einstimmig gemäû § 8 (4) Nr. 2 RPG<br />

der <strong>Landessynode</strong>,<br />

die Verantwortlichen für Haushalts-, Wirtschafts-, Kassen-, Buchführung und<br />

Rechnungslegung der Landeskirche im Haushaltsjahr 2009 zu entlasten.<br />

6. Der landeskirchliche Rechnungsprüfungsausschuss weist auûerdem auf Folgendes<br />

hin:<br />

Zur Absicherung <strong>von</strong> Clearingrückzahlungen wurde durch Beschluss der <strong>Landessynode</strong><br />

vom 4. November 1999 eine Clearingrücklage (neue Bezeichnung: ¹Clear-<br />

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