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Landessynode 2010 - Evangelische Kirche von Westfalen

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Vorlage 5.4<br />

Beschlussvorschlag:<br />

I. Die Verantwortlichen für Haushalts-, Wirtschafts-, Kassen-, Buchführung und<br />

Rechnungslegung der Landeskirche und der Gemeinsamen Rechnungsprüfungsstelle<br />

im Haushaltsjahr 2009 werden gemäû § 8 (4) Nr. 2 und § 7 (3) Nr. 5 des <strong>Kirche</strong>ngesetzes<br />

über die Rechnungsprüfung in der Ev. <strong>Kirche</strong> <strong>von</strong> <strong>Westfalen</strong> (Rechnungsprüfungsgesetz<br />

± RPG) entlastet.<br />

Ihnen wird Dank und Anerkennung ausgesprochen.<br />

II. Die <strong>Landessynode</strong> nimmt gemäû § 8 (4) Nr. 1 des <strong>Kirche</strong>ngesetzes über die Rechnungsprüfung<br />

in der Ev. <strong>Kirche</strong> <strong>von</strong> <strong>Westfalen</strong> (RPG) Folgendes zur Kenntnis:<br />

1. Der landeskirchliche Rechnungsprüfungsausschuss hat seit der letzten Synodaltagung<br />

für nachstehende siebzehn Jahresrechnungen bzw. Jahresabschlüsse Entlastung<br />

erteilt:<br />

1.1 Pädagogisches Institut, Villigst,<br />

Haushaltsjahre 2007* und 2008<br />

1.2 Amt für Missionarische Dienste, Dortmund,<br />

Haushaltsjahre 2006*, 2007* und 2008<br />

1.3 Haus Landeskirchlicher Dienste, Dortmund,<br />

Haushaltsjahr 2008<br />

1.4 Ev. Studienhaus Hamannstift, Münster,<br />

Haushaltsjahre 2003 bis 2006<br />

1.5 Volkeningheim, Münster,<br />

Haushaltsjahre 2002 bis 2008<br />

2. Der landeskirchliche Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2008 der<br />

Ev. Tagungsstätte Haus Villigst ± Haus Ortlohn, jetzt: Haus Villigst ± Tagungsstätte<br />

der Ev. <strong>Kirche</strong> <strong>von</strong> <strong>Westfalen</strong> nicht nach § 8 (4) Nr. 2 RPG entlastet.<br />

* Aufgrund der Beschlüsse des Ständigen Rechnungsprüfungsausschusses vom 14.04.2008 sowie<br />

des landeskirchlichen Rechnungsprüfungsausschusses vom 13.05.2009 wurden die Prüfungen der<br />

Jahresrechnungen 2006 und 2007 ausgesetzt.<br />

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