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Landessynode 2010 - Evangelische Kirche von Westfalen

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Vorlage 5.4<br />

Bericht<br />

des landeskirchlichen Rechnungsprüfungsausschusses<br />

sowie Entlastung der Jahresrechnung 2009 der Landeskirche<br />

I.<br />

1. Der <strong>von</strong> der <strong>Landessynode</strong> berufene landeskirchliche Rechnungsprüfungsausschuss<br />

hat sich in seiner Sitzung am 30. September <strong>2010</strong> mit der Prüfung der Jahresrechnung<br />

der Landeskirche für das Haushaltsjahr 2009 befasst. Entsprechend den<br />

Bestimmungen des <strong>Kirche</strong>ngesetzes über die Rechnungsprüfung in der Ev. <strong>Kirche</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Westfalen</strong> (Rechnungsprüfungsgesetz ± RPG) waren der Prüfung vorausgegangen:<br />

2. Die Gemeinsame Rechnungsprüfungsstelle ± Landeskirche ± hat gemäû § 2 (2)<br />

RPG eine stichprobenweise Prüfung der Jahresrechnung 2009 der Landeskirche<br />

durchgeführt und einen Prüfungsbericht erstellt.<br />

554<br />

Die Gemeinsame Rechnungsprüfungsstelle ± Landeskirche ± bestätigt im Rahmen<br />

ihrer Prüfung, dass<br />

· die Jahresrechnung 2009 aus der Buchführung ordnungsgemäû entwickelt wurde<br />

und bei der Aufstellung dieser Jahresrechnung die Grundsätze ordnungsmäûiger<br />

Buchführung und Rechnungslegung beachtet worden sind;<br />

· die Jahresrechnung 2009 nach dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009<br />

und nach den sonstigen Vorgaben aufgestellt worden ist;<br />

· bei der Bewirtschaftung der Haushaltsmittel 2009 die entsprechenden Beschlüsse<br />

der <strong>Landessynode</strong>, der <strong>Kirche</strong>nleitung und des Ständigen Finanzausschusses<br />

zugrunde gelegt worden sind; die Haushaltsmittel 2009 veranschlagungsorientiert<br />

und verantwortungsvoll bewirtschaftet wurden;<br />

· bei der Ausführung des Haushalts 2009 die allgemeinen haushaltsrechtlichen<br />

Grundsätze beachtet worden sind;<br />

· Haushalts-, Wirtschafts-, Kassen-, Buchführung und Rechnungslegung der Landeskirche<br />

im Haushaltsjahr 2009 sach- und ordnungsgemäû erfolgten und die für<br />

die Ev. <strong>Kirche</strong> <strong>von</strong> <strong>Westfalen</strong> geltenden Rechtsvorschriften beachtet wurden;<br />

· der Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2009 der Ev. <strong>Kirche</strong> <strong>von</strong> <strong>Westfalen</strong> in<br />

der Sitzung der <strong>Kirche</strong>nleitung am 18. März <strong>2010</strong> (TOP 5.2) erläutert und auf<br />

entsprechenden Vorschlag des Ständigen Finanzausschusses ¹zustimmend zur<br />

Kenntnis genommenª worden ist und damit auch den Ansatzüberschreitungen<br />

bei den Ausgabehaushaltsstellen zugestimmt wurde;

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