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Landessynode 2010 - Evangelische Kirche von Westfalen

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Siebte Sitzung, Donnerstag, 18. November <strong>2010</strong>, vormittags<br />

bis zum 31.12.2014 ermöglicht werden soll. Entsprechend wäre im § 10b die Jahreszahl<br />

<strong>2010</strong> durch die Jahreszahl 2014 zu ersetzen.<br />

Zur Begründung für diesen Vorschlag wird in der Vorlage ± naheliegenderweise ± auf<br />

die gegenwärtigen und künftig absehbaren finanziellen Rahmenbedingungen hingewiesen.<br />

Eine Ausweitung des Pfarrbesoldungshaushaltes in einer entsprechenden Gröûenordnung<br />

erscheint zum gegenwärtigen Zeitpunkt schlechterdings unmöglich. Ferner<br />

wird zur Begründung des Entwurfs der gegenwärtig laufende Prozess zur Formulierung<br />

eines Personalentwicklungskonzepts angeführt, der bekanntermaûen bis 2011 zu einem<br />

vorläufigen Abschluss gebracht werden soll. In dieser Situation mit weitreichenden Folgen<br />

ein eingeführtes Instrument der Personalpolitik zu verändern, erscheint wenig sinnvoll.<br />

Allerdings wird darauf hingewiesen, dass die generelle Beschränkung des Dienstumfangs<br />

möglicherweise auch vor 2014 zur Disposition stehen könnte, sollte das 2011<br />

vorzulegende Personalentwicklungskonzept dies nahelegen, ermöglichen oder gar erforderlich<br />

machen. Ein einfacher Beschluss der <strong>Kirche</strong>nleitung wäre ausreichend. Die<br />

¾nderung des Ausführungsgesetzes entwickelt insofern keine notwendige Bindewirkung<br />

bis zum Ende des Jahres 2014.<br />

Einige Aspekte aus der Beratung des Tagungs-Gesetzesausschusses möchte ich an Sie<br />

weitergeben:<br />

Anders als die bloûe Veränderung einer Jahreszahl vielleicht vermuten lässt, hat sich<br />

der Tagungs-Gesetzesausschuss intensiv und relativ ausführlich mit der vorgeschlagenen<br />

Verlängerung der Berufung in den eingeschränkten Probe- oder Entsendungsdienst<br />

beschäftigt.<br />

Anlass dazu boten mehrere Voten <strong>von</strong> Ausschussmitgliedern, die in dieser Verlängerung<br />

um vier Jahre ein falsches oder kontraproduktives Signal an die bereits im Entsendungsdienst<br />

tätigen Pfarrerinnen und Pfarrer und mehr noch an diejenigen sehen, die sich in<br />

der Vorbereitung auf diesen Dienst befinden oder sich mit dem Gedanken tragen, das<br />

Theologiestudium aufzunehmen. Angesichts der auch während dieser Synodaltagung<br />

schon benannten Notwendigkeit, im Blick auf die Zukunft jetzt für das Theologiestudium<br />

und den Pfarrberuf zu werben, sei eine schlichte Verlängerung der allgemeinen<br />

Einschränkung des Vorbereitungsdienstes gleich um vier Jahre wenig hilfreich. Vielmehr<br />

könne eine kürzere Befristung ± vorgeschlagen wurden Fristen bis Ende 2011 oder<br />

2012 ± als ein Zeichen der Wertschätzung an die Pfarrerinnen und Pfarrer im Entsendungsdienst<br />

verstanden werden und die Attraktivität des Pfarrberufs für künftige Studierende<br />

erhöhen. Dass der Tagungs-Gesetzesausschuss sich dennoch ± mit einer deutlichen<br />

Mehrheit <strong>von</strong> mehr als zwei Dritteln der Teilnehmenden ± für die vorgeschlagene<br />

Verlängerung der Regelung um vier Jahre ausgesprochen hat, geht vor allem auf die folgenden<br />

in der Debatte genannten Argumente zurück, die ich im Folgenden kurz rekapituliere:<br />

Ein kurzfristiges Auslaufen der Beschränkung des Probedienstes auf 75 % wäre unter<br />

finanzpolitischen Gesichtspunkten nicht zu verantworten. In diesem Zusammenhang<br />

wurde nicht zuletzt seitens der Vertreter anderer kirchlicher Berufsgruppen darauf hingewiesen,<br />

dass eine den Haushalt massiv zugunsten der Pfarrbesoldung belastende Entscheidung<br />

<strong>von</strong> den übrigen kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter den<br />

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