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Landessynode 2010 - Evangelische Kirche von Westfalen

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Achte Sitzung, Donnerstag, 18. November <strong>2010</strong>, nachmittags<br />

§3<br />

Dieses <strong>Kirche</strong>ngesetz tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.ª<br />

Vorlage 5.2.2<br />

¹Entwurf des Haushaltsplanes der <strong>Evangelische</strong>n <strong>Kirche</strong> <strong>von</strong> <strong>Westfalen</strong> für das Jahr<br />

2011, zugleich Antrag der Kreissynode Paderborn zum Thema ,Zuweisung <strong>von</strong> <strong>Kirche</strong>nsteuern`.ª<br />

Berichterstatter:<br />

Synodaler Heekeren<br />

Einbringung<br />

¹Hohe Synode,<br />

bereits in seiner ,Erklärung zur Haushalts- und Finanzplanung der <strong>Evangelische</strong>n <strong>Kirche</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Westfalen</strong> für das Jahr 2011` hat Herr Vizepräsident Winterhoff zur aktuellen<br />

finanziellen Situation Stellung genommen und die voraussichtliche Entwicklung für das<br />

Haushaltsjahr 2011 ausführlich dargestellt. Es wird diesbezüglich auf die Ausführungen<br />

in der Vorlage 5.2.1 verwiesen.<br />

Aufgrund der zu erwartenden positiven Wirtschaftsentwicklung wird zur Planung des<br />

Haushaltes 2011 <strong>von</strong> einer stabilen Seitwärtsbewegung des <strong>Kirche</strong>nsteueraufkommens<br />

ausgegangen, so dass entsprechend der Beschlussfassung vom Ständigen Finanzausschuss<br />

und <strong>von</strong> der <strong>Kirche</strong>nleitung <strong>von</strong> einem geschätzten <strong>Kirche</strong>nsteueraufkommen<br />

<strong>von</strong> 403,1 Mio. Euro ausgegangen wird.<br />

Die stabile Seitwärtsbewegung wird u.a. auch deswegen möglich, weil eine weitere<br />

Zuführung zur Clearing-Rückstellung in 2011 entfallen kann ± wie die Abrechnung der<br />

letzten Jahre, 2005 und 2006, gezeigt haben ± und sich der EKD-Finanzausgleich gleichzeitig<br />

<strong>von</strong> 13,9 Mio. Euro auf 12,7 Mio. Euro verringert.<br />

Darüber hinaus waren für die Haushaltsplanung der <strong>Evangelische</strong>n <strong>Kirche</strong> <strong>von</strong> <strong>Westfalen</strong><br />

die folgenden Eckpunkte zu berücksichtigen:<br />

± Personalausgabensteigerungen für öffentlich-rechtliche Bedienstete in Höhe <strong>von</strong><br />

2 % und für privatrechtlich Bedienstete in Höhe <strong>von</strong> 2,5 % für 2011;<br />

± Ausgaben zur Versorgungssicherung in Höhe <strong>von</strong> rd. 28,3 Mio. Euro aus dem Haushalt<br />

Pfarrbesoldungszuweisung und in Höhe <strong>von</strong> rd. 1,3 Mio. Euro aus dem Allgemeinen<br />

Haushalt;<br />

± Versorgungskassenbeiträge für Beamtinnen und Beamte in Höhe <strong>von</strong> 59 % und für<br />

Theologinnen und Theologen in Höhe <strong>von</strong> 52 %.<br />

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