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Landessynode 2010 - Evangelische Kirche von Westfalen

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PWG vom 17.11.2006 PWG-¾nderungen Begründung<br />

Redaktionelle ¾nderungen.<br />

Der zeitliche Ablauf des turnusmäûigen Wahlvorschlags-<br />

und Wahlverfahrens richtet sich<br />

nach einem Terminplan, der nach den Vorgaben<br />

dieses Gesetzes vom Landeskirchenamt<br />

aufzustellen und mindestens drei Monate vor<br />

Beginn des Wahlvorschlagsverfahrens im<br />

Kirchlichen Amtsblatt bekannt zu machen ist.<br />

Bei einem Wahlvorschlags- und Wahlverfahren<br />

auûerhalb des Turnus wird der Terminplan<br />

vom Kreissynodalvorstand aufgestellt und in<br />

der <strong>Kirche</strong>ngemeinde in ortsüblicher Weise<br />

bekannt gemacht.<br />

§9<br />

Termine<br />

Der zeitliche Ablauf des turnusmäûigen Wahlvorschlagsverfahrens<br />

richtet sich nach einem<br />

Terminplan, der nach den Vorgaben dieses Gesetzes<br />

vom Landeskirchenamt aufzustellen<br />

und mindestens drei Monate vor Beginn des<br />

Wahlvorschlagsverfahrens im Kirchlichen<br />

Amtsblatt bekannt zu machen ist. Bei einem<br />

Wahlvorschlagsverfahren auûerhalb des Turnus<br />

wird der Terminplan vom Kreissynodalvorstand<br />

aufgestellt und in der <strong>Kirche</strong>ngemeinde<br />

in ortsüblicher Weise bekannt<br />

gemacht.<br />

§10<br />

Beschwerde<br />

(1) Soweit in diesem Gesetz die Beschwerde<br />

zugelassen ist, entscheidet über sie der Kreissynodalvorstand.<br />

Vorlage 3.4b ´ Anlage 2<br />

Der eingesetzte Wahlausschuss entlastet den<br />

Kreissynodalvorstand; zeitnahe Entscheidungen<br />

über Beschwerden sind möglich. In Zweifelsfällen<br />

informiert der Wahlausschuss den<br />

KSV.<br />

(1) Soweit in diesem Gesetz die Beschwerde<br />

zugelassen ist, entscheidet über sie der Kreissynodalvorstand<br />

oder ein <strong>von</strong> ihm eingesetzter<br />

Wahlausschuss. Dem Wahlausschuss gehören<br />

die Superintendentin oder der Superintendent<br />

sowie zwei Mitglieder des Kreissynodalvorstandes<br />

an.<br />

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