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Landessynode 2010 - Evangelische Kirche von Westfalen

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Entwurf<br />

(Stand: 01.09.<strong>2010</strong>)<br />

55. <strong>Kirche</strong>ngesetz zur ¾nderung der <strong>Kirche</strong>nordnung<br />

der <strong>Evangelische</strong>n <strong>Kirche</strong> <strong>von</strong> <strong>Westfalen</strong><br />

Vom . . . November <strong>2010</strong><br />

Vorlage 3.2 ´ Anlage 1<br />

Die <strong>Landessynode</strong> hat mit der für ¾nderungen der <strong>Kirche</strong>nordnung vorgeschriebenen<br />

Mehrheit das folgende <strong>Kirche</strong>ngesetz beschlossen:<br />

Artikel I<br />

¾nderung der <strong>Kirche</strong>nordnung<br />

Die <strong>Kirche</strong>nordnung der <strong>Evangelische</strong>n <strong>Kirche</strong> <strong>von</strong> <strong>Westfalen</strong> in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 14. Januar 1999 (KABl. 1999 S. 1), zuletzt geändert durch das 54. <strong>Kirche</strong>ngesetz<br />

zur ¾nderung der <strong>Kirche</strong>nordnung vom . . . November <strong>2010</strong> (KABl. <strong>2010</strong><br />

S. . . .), wird wie folgt geändert:<br />

In Artikel 108 Absatz 5 Satz 1 wird das Wort ¹spätestensª gestrichen.<br />

Artikel II<br />

Inkrafttreten<br />

Dieses <strong>Kirche</strong>ngesetz tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.<br />

Bielefeld, . . . November <strong>2010</strong> <strong>Evangelische</strong> <strong>Kirche</strong> <strong>von</strong> <strong>Westfalen</strong><br />

Die <strong>Kirche</strong>nleitung<br />

Az.: 001.11/56<br />

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