26.08.2013 Aufrufe

Landessynode 2010 - Evangelische Kirche von Westfalen

Landessynode 2010 - Evangelische Kirche von Westfalen

Landessynode 2010 - Evangelische Kirche von Westfalen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Vorlage 1.1<br />

scher Kinder- und Jugendarbeit in anderen Regionen ausgehen sollen, versteht sich <strong>von</strong><br />

selbst. 9<br />

10.3 Kindesschutz<br />

Seit der Aufdeckung zahlreicher Fälle sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige in<br />

kirchlichen und sonstigen Institutionen ist der Schutz <strong>von</strong> Kindern in der öffentlichen<br />

Diskussion.<br />

Die <strong>Evangelische</strong> <strong>Kirche</strong> <strong>von</strong> <strong>Westfalen</strong> hat in einer Presseerklärung auf ihre Veröffentlichungen<br />

zum ¹Umgang mit sexueller Gewaltª aus den Jahren 2001 und 2005 und die<br />

Liste der Ansprechpersonen bei sexueller Gewalt hingewiesen. 10 Mit dem Rundschreiben<br />

9/<strong>2010</strong> vom 6. Juni <strong>2010</strong> hat das Landeskirchenamt die zum 1. Mai <strong>2010</strong> in Kraft<br />

getretene ¾nderung des Bundeszentralregistergesetzes (Einfügung eines § 30a) zum<br />

Anlass genommen, die Anstellungsträger zu verpflichten, bei Neueinstellung <strong>von</strong> hauptamtlichen<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im kinder- und jugendnahen Bereich das<br />

sogenannte erweiterte Führungszeugnis einzufordern. Damit trägt sie den Erfordernissen<br />

des § 72a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) Rechnung.<br />

Gemeinsam mit den anderen im Bundesjugendring organisierten Verbänden hat die Jugendkammer<br />

der EKvW die im politischen Raum zuweilen geforderte Einführung des<br />

erweiterten Führungszeugnisses auch für Ehrenamtliche jedoch kategorisch abgelehnt,<br />

da dies die Arbeit massiv einschränken würde. Es ist kaum vorstellbar, dass ein Jugendlicher,<br />

der um Mithilfe bei dem Aufbau eines Jugendcamps gebeten wird, zuvor ein Führungszeugnis<br />

beantragen und vorlegen muss.<br />

Dabei ist sich die Jugendkammer allerdings ihrer Verantwortung bewusst. Sie hat alle<br />

Handelnden in der Kinder- und Jugendarbeit darauf hingewiesen, dass bereits in den<br />

Mindeststandards für die Grundausbildung <strong>von</strong> ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeitern, die im Jahre 2006 <strong>von</strong> der Jugendkammer unter dem Titel ¹evangelisch<br />

und qualifiziertª veröffentlicht wurden, das Thema Kindesschutz im Modul 4 (Recht)<br />

verankert wurde. Ziel der Ausbildung ist: ¹Die Jugendlichen können Aufsichtspflichtund<br />

Jugendschutzvorschriften situationsgerecht beachten.ª<br />

Auf dem Weg zu einer umfassenden Kinderschutzrichtlinie für die Arbeitsgemeinschaft<br />

der <strong>Evangelische</strong>n Jugend in Nordrhein-<strong>Westfalen</strong>, die möglichst alle Bereiche unserer<br />

Arbeit (verbandliche Kinder- und Jugendarbeit, Jugendfreizeiteinrichtungen/Offene<br />

Türen, <strong>Kirche</strong>ngemeinden, <strong>Kirche</strong>nkreise und Jugendbildungsstätten) erfasst, hat die<br />

Jugendkammer zudem eine ¹Erklärung zumKindesschutz für die Arbeit mit Kindern<br />

9 Von einer ¹jugendsensiblen <strong>Kirche</strong>ª ist z.B. im Bericht des Superintendenten bei der Kreissynode<br />

in Hamm die Rede.<br />

10 S. auch www.evangelisch-in-westfalen.de<br />

242

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!