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Landessynode 2010 - Evangelische Kirche von Westfalen

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Beschluss<br />

Nr. 119<br />

Siebte Sitzung, Donnerstag, 18. November <strong>2010</strong>, vormittags<br />

Gerichtsverfahrens ± angefangen <strong>von</strong> der Zuständigkeit, Besetzung der Spruchkörper,<br />

Regelung zur Überprüfung <strong>von</strong> Entscheidungen der kirchlichen Verwaltung im Widerspruchsverfahren<br />

± also noch in der Verwaltungsebene zur Selbstüberprüfung ± des erstinstanzlichen<br />

sowie zweitinstanzlichen Gerichtsverfahrens. Dabei sind sprachliche und<br />

rechtliche Weiterentwicklungen gegenüber dem Verwaltungsgerichtsgesetz der EKU<br />

eingearbeitet. Insgesamt handelt es sich um ein homogenes Verfahrensgesetz.<br />

Der ständige <strong>Kirche</strong>nordnungsausschuss hat das Gesetz im Einzelnen zustimmend<br />

geprüft und ± wie Sie der Vorlagebegründung entnehmen können ± Gesetzesanmerkungen<br />

erarbeitet, <strong>von</strong> denen die erste einen Niederschlag gefunden hat. Soweit die EKD-<br />

Synode noch weitere drei ¾nderungen beschlossen hat, handelt es sich um rein redaktionelle<br />

¾nderungen. Sie haben keinen Einfluss auf den Gesetzesinhalt in der Sache.<br />

Der Gesetzesausschuss hat das Gesetz beraten und keinen weitergehenden ¾nderungsbedarf<br />

gesehen. Er schlägt daher einmütig der Synode vor, dem vorliegenden Entwurf<br />

eines Verwaltungsgerichtsgesetzes der EKD zuzustimmen.ª<br />

Die Vorlage 3.12.1 ¹Verwaltungsgerichtsverfahren ± Beschluss der <strong>Landessynode</strong> zum<br />

Verwaltungsgerichtsgesetz der EKDª wird einstimmig mit folgendem Wortlaut beschlossen:<br />

¹Dem <strong>Kirche</strong>ngesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit der <strong>Evangelische</strong>n <strong>Kirche</strong> in<br />

Deutschland (Verwaltungsgerichtsgesetz der EKD ± VwGG.EKD) vom 10. November<br />

<strong>2010</strong> wird zugestimmt.<br />

Der Rat der <strong>Evangelische</strong>n <strong>Kirche</strong> in Deutschland wird gebeten, das Verwaltungsgerichtsgesetz<br />

der EKD für die <strong>Evangelische</strong> <strong>Kirche</strong> <strong>von</strong> <strong>Westfalen</strong> zum 1. Januar 2011 in Kraft<br />

zu setzen.ª<br />

Vorlage 3.12.2<br />

¹Ausführungsgesetz zum Verwaltungsgerichtsgesetz der <strong>Evangelische</strong>n <strong>Kirche</strong> in Deutschland<br />

(Ausführungsgesetz zum Verwaltungsgerichtsgesetz der EKD ± AGVwGG.EKD)ª<br />

Erste Lesung<br />

Berichterstatter<br />

Synodaler Kröger<br />

Einbringung<br />

¹Aufgrund der eben ausgesprochenen Zustimmung der Synode zum Inkrafttreten des<br />

Verwaltungsgerichtsgesetzes der EKD besteht ± wie bereits in Ausführung des bisher<br />

geltenden Verwaltungsgerichtsgesetzes der UEK ± die Möglichkeit zum Vorhalten des<br />

erstinstanzlichen Verfahrens im Bereich der EKvW. Diese Möglichkeit soll auch weiter-<br />

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