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Landessynode 2010 - Evangelische Kirche von Westfalen

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Beschluss<br />

Nr. 143<br />

Achte Sitzung, Donnerstag, 18. November <strong>2010</strong>, nachmittags<br />

Pfarrer und <strong>Kirche</strong>nbeamte zuzuführen bzw. entsprechend § 2 des Finanzausgleichsgesetzes<br />

zu verteilen.<br />

Auûerdem möchte ich auf die Reaktion <strong>von</strong> Herrn Thomas Begrich, Abteilungsleiter<br />

Finanzen im <strong>Kirche</strong>namt der EKD, zum Buch ,Violettbuch <strong>Kirche</strong>nfinanzen` hinweisen.<br />

Unter dem Titel ,Zahlt der Staat den <strong>Kirche</strong>n wirklich 19 Milliarden Euro jährlich?`<br />

setzt sich Herr Begrich mit dem Buch kritisch auseinander. Angefügt ist zudem das<br />

Skript ,<strong>Kirche</strong>nfinanzierung ± Fragen und Antworten`. Die Unterlagen liegen für Interessierte<br />

im Synodenbüro aus und wurden <strong>von</strong> der EKD unter www.kirchenfinanzen.de<br />

eingestellt.<br />

Für das Jahr 2011 wird eine Verteilung der <strong>Kirche</strong>nsteuern entsprechend Ziffer 2 und<br />

den in den dazugehörigen Anlagen beigefügten Verteilungsübersichten vorgeschlagen.<br />

Ich möchte Sie auch hier ± entsprechend der einstimmigen Empfehlung des Tagungs-Finanzausschusses<br />

± bitten, die ,Verteilung der <strong>Kirche</strong>nsteuern für die Jahre <strong>2010</strong> und<br />

2011` zu beschlieûen. Der Beschlussvorschlag sowie die entsprechenden Verteilungsübersichten<br />

können der Vorlage 5.3.1 entnommen werden.<br />

Vielen Dank.ª<br />

Die Vorlage 5.3.1 ¹Entwurf zur Verteilung der <strong>Kirche</strong>nsteuern für die Jahre <strong>2010</strong> und<br />

2011ª wird ohne Aussprache einstimmig mit folgendem Wortlaut beschlossen:<br />

Der Tagungs-Finanzausschuss schlägt der <strong>Landessynode</strong> vor:<br />

¹1. Übersteigt das <strong>Kirche</strong>nsteueraufkommen im Haushaltsjahr <strong>2010</strong> den Betrag <strong>von</strong><br />

403,1 Mio. Euro, soll das Mehraufkommen in Höhe <strong>von</strong> 50 vom Hundert für die Versorgungssicherungsrückstellung<br />

bei der Versorgungskasse für Pfarrer und <strong>Kirche</strong>nbeamte<br />

verwendet werden. Die übrigen 50 vom Hundert sollen gem. § 2 Abs. 2<br />

Finanzausgleichsgesetz verteilt werden.<br />

2. Die Verteilung der <strong>Kirche</strong>nsteuern für das Jahr 2011 gemäû § 2 des Finanzausgleichsgesetzes<br />

erfolgt entsprechend der Verteilungsübersicht 2011 (Anlagen 1 und 2).ª<br />

Vorlage 5.4.1<br />

¹Bericht des Landeskirchlichen Rechnungsprüfungsausschusses und des Gemeinsamen<br />

Rechnungsprüfungsausschusses sowie Entlastung der Jahresrechnungen 2009 der Landeskirche<br />

und der Gemeinsamen Rechnungsprüfungsstelleª<br />

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