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Landessynode 2010 - Evangelische Kirche von Westfalen

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Neunte Sitzung, Donnerstag, 18. November <strong>2010</strong>, abends<br />

· Jugendliche gelten mit 16 Jahren schon in aufenthaltsrechtlichen Fragen als selbstständig<br />

handlungsfähig. Sie können aber diese komplexen Fragen und Entscheidungen<br />

ohne Beistand oft nicht überblicken.<br />

Was brauchen diese Jugendlichen? Sie brauchen Schutz und Fürsorge. Sie brauchen<br />

eine jugendgerechte Unterbringung, Beratung in aufenthalts- und sozialrechtlichen Fragen.<br />

Sie brauchen Zugang zu Schule und Ausbildung. Sie brauchen eine Perspektive für<br />

ein Leben jenseits <strong>von</strong> Flucht und Unsicherheit.<br />

Wenn wir uns als <strong>Landessynode</strong> für diese unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge einsetzen,<br />

bringen wir damit unsere tiefe Überzeugung zum Ausdruck, dass ± um mit den<br />

Worten aus dem Leitbild der VEM zu sprechen ± ,alle Menschen als Geschöpfe Gottes<br />

unveränderliche Würde und Rechte haben`.<br />

Gleichzeitig erinnern wir an den Schutz- und Fürsorgegedanken, dem die Bundesrepublik<br />

nach der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet ist. Dort heiût es im Artikel 3:<br />

,Bei allen Maûnahmen, die Kinder betreffen, gleichwohl, ob sie <strong>von</strong> öffentlichen oder<br />

privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder<br />

Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt,<br />

der vorrangig zu berücksichtigen ist.` Artikel 22 verpflichtet ausdrücklich zu ,angemessenem<br />

Schutz und humanitärer Hilfe` für Flüchtlingskinder.<br />

Für eine entsprechende Umsetzung können wir uns orientieren an dem Positionspapier<br />

,Eckpunkte für ein Konzept zur Inobhutnahme <strong>von</strong> unbegleiteten minderjährigen<br />

Flüchtlingen` der Freien Wohlfahrtspflege Nordrhein-<strong>Westfalen</strong> aus dem Jahr <strong>2010</strong>.<br />

Auf dieser Grundlage haben wir in der Arbeitsgruppe ein Votum erstellt, das wir Ihnen<br />

zur Beschlussfassung vorlegen. In ihm wird die Landesregierung <strong>von</strong> Nordrhein-<strong>Westfalen</strong><br />

mit den jeweils zuständigen Ministerien zu einem stärker am Wohl der Jugendlichen<br />

orientierten Verfahren aufgefordert.<br />

Eine Zwischenbemerkung: Anders als im Berichtsausschuss diskutiert, haben wir aus<br />

redaktionellen Gründen den Abschnitt über die Einrichtung weiterer Clearinghäuser<br />

im Zusammenhang gelassen und das Anliegen entsprechend dem Votum des Berichtsausschusses<br />

in dem Beschlussvorschlag erneut aufgegriffen.<br />

Liebe Schwestern und Brüder,<br />

bei all unseren Diskussionen und Beratungen haben wir dankbar die Arbeit derjenigen<br />

wahrgenommen, die seit vielen Jahren engagiert mit Flüchtlingen, mit Migrantinnen<br />

und Migranten arbeiten ± in <strong>Kirche</strong> und Diakonie, auf kommunaler Ebene und im Sozialraum,<br />

in den Flüchtlingsberatungen, in den Schulen und Kindertagesstätten, in unterschiedlichen<br />

Gruppen und Initiativen. Ihnen gilt unsere besondere Anerkennung.<br />

Es passt gut, dass die <strong>Kirche</strong>nkreise Dortmund und Lünen für das Jahr 2011 das Schwerpunktthema<br />

,Grenzgänge ± Flüchtlinge in Dortmund` gewählt haben. Wir wünschen<br />

hierzu gute Erfahrungen und Begegnungen.<br />

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