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Landessynode 2010 - Evangelische Kirche von Westfalen

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Beschluss<br />

Nr. 160<br />

Zehnte Sitzung, Freitag, 19. November <strong>2010</strong>, vormittags<br />

¹56. <strong>Kirche</strong>ngesetzzur ¾nderung der <strong>Kirche</strong>nordnung<br />

der <strong>Evangelische</strong>n <strong>Kirche</strong> <strong>von</strong> <strong>Westfalen</strong><br />

Vom 19. November <strong>2010</strong><br />

Die <strong>Landessynode</strong> hat mit der für ¾nderungen der <strong>Kirche</strong>nordnung vorgeschriebenen<br />

Mehrheit das folgende <strong>Kirche</strong>ngesetz beschlossen:<br />

Artikel I<br />

¾nderung der <strong>Kirche</strong>nordnung<br />

Die <strong>Kirche</strong>nordnung der <strong>Evangelische</strong>n <strong>Kirche</strong> <strong>von</strong> <strong>Westfalen</strong> in der Fassung der Bekanntmachungvom14.Januar1999(KABl.1999S.1),zuletzt<br />

geändert durch das 55. <strong>Kirche</strong>ngesetz<br />

zur ¾nderung der <strong>Kirche</strong>nordnung vom 19. November <strong>2010</strong> (KABl. <strong>2010</strong> S. . ..), wird<br />

wie folgt geändert:<br />

Artikel 13 Absatz 2 erhält folgende Fassung:<br />

¹(2) 1 Die Aufnahme oder die Wiederaufnahme in die evangelische <strong>Kirche</strong> erfolgt durch<br />

die zuständige Pfarrerin oder den zuständigen Pfarrer der <strong>Kirche</strong>ngemeinde des Wohnsitzes.<br />

2 Sie kann auch durch eine andere Pfarrerin oder einen anderen Pfarrer aus dem<br />

Bereich der <strong>Evangelische</strong>n <strong>Kirche</strong> in Deutschland oder durch eine hierfür anerkannte<br />

Wiedereintrittsstelle erfolgen. 3 Das Nähere kann durch <strong>Kirche</strong>ngesetz geregelt werden.ª<br />

Artikel II<br />

Inkrafttreten<br />

Dieses <strong>Kirche</strong>ngesetz tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.ª<br />

Vorlage 3.4a.1<br />

¹57. <strong>Kirche</strong>ngesetz zur ¾nderung der <strong>Kirche</strong>nordnung der <strong>Evangelische</strong>n <strong>Kirche</strong> <strong>von</strong><br />

<strong>Westfalen</strong> ± (¾nderung der Zahl der Presbyterinnen und Presbyter)ª<br />

Die Vorlage 3.4a.1 wird ohne Aussprache mehrheitlich ohne Gegenstimmen bei einer<br />

Enthaltung mit folgendem Wortlaut beschlossen: Zweite Lesung<br />

¹57. <strong>Kirche</strong>ngesetzzur ¾nderung der <strong>Kirche</strong>nordnung<br />

der <strong>Evangelische</strong>n <strong>Kirche</strong> <strong>von</strong> <strong>Westfalen</strong><br />

Vom 19. November <strong>2010</strong><br />

Die <strong>Landessynode</strong> hat mit der für ¾nderungen der <strong>Kirche</strong>nordnung vorgeschriebenen<br />

Mehrheit das folgende <strong>Kirche</strong>ngesetz beschlossen:<br />

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