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Landessynode 2010 - Evangelische Kirche von Westfalen

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Vorlage 3.2.1<br />

¹55. <strong>Kirche</strong>ngesetz zur ¾nderung der <strong>Kirche</strong>nordnung der <strong>Evangelische</strong>n <strong>Kirche</strong> <strong>von</strong><br />

<strong>Westfalen</strong> ± Neuwahl der Superintendentin oder des Superintendenten nach Ausscheiden<br />

vor Ablauf der Amtszeitª<br />

Die Vorlage 3.2.1 wird ohne Aussprache einstimmig mit folgendem Wortlaut beschlossen:<br />

Zweite Lesung<br />

¹55. <strong>Kirche</strong>ngesetzzur ¾nderung der <strong>Kirche</strong>nordnung<br />

der <strong>Evangelische</strong>n <strong>Kirche</strong> <strong>von</strong> <strong>Westfalen</strong><br />

Vom 19. November <strong>2010</strong><br />

Die <strong>Landessynode</strong> hat mit der für ¾nderungen der <strong>Kirche</strong>nordnung vorgeschriebenen<br />

Mehrheit das folgende <strong>Kirche</strong>ngesetz beschlossen:<br />

Artikel I<br />

¾nderung der <strong>Kirche</strong>nordnung<br />

Die <strong>Kirche</strong>nordnung der <strong>Evangelische</strong>n <strong>Kirche</strong> <strong>von</strong> <strong>Westfalen</strong> in der Fassung der Bekanntmachungvom14.Januar1999(KABl.1999S.1),zuletzt<br />

geändert durch das 54. <strong>Kirche</strong>ngesetz<br />

zur ¾nderung der <strong>Kirche</strong>nordnung vom 19. November <strong>2010</strong> (KABl. <strong>2010</strong> S. . ..), wird<br />

wie folgt geändert:<br />

In Artikel 108 Absatz 5 Satz 1 wird das Wort ¹spätestensª gestrichen.<br />

Artikel II<br />

Inkrafttreten<br />

Dieses <strong>Kirche</strong>ngesetz tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.ª<br />

Zehnte Sitzung, Freitag, 19. November <strong>2010</strong>, vormittags<br />

Vorlage 3.3.1<br />

¹56. <strong>Kirche</strong>ngesetz zur ¾nderung der <strong>Kirche</strong>nordnung der <strong>Evangelische</strong>n <strong>Kirche</strong> <strong>von</strong><br />

<strong>Westfalen</strong> ± (Wieder-)Aufnahmen durch Pfarrerinnen und Pfarrer der <strong>Evangelische</strong>n<br />

<strong>Kirche</strong> <strong>von</strong> <strong>Westfalen</strong>ª<br />

Die Vorlage 3.3.1 wird ohne Aussprache einstimmig mit folgendem Wortlaut beschlossen:<br />

Zweite Lesung<br />

185<br />

Beschluss<br />

Nr. 158<br />

Beschluss<br />

Nr. 159

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