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Landessynode 2010 - Evangelische Kirche von Westfalen

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Vorlage 3.6<br />

Der den <strong>Kirche</strong>ngemeinden und <strong>Kirche</strong>nkreisen vorgelegte Entwurf wurde dementsprechend<br />

in § 6 Abs. 1 um den Verweis auf den Wegfall der Gemeindegliedschaft bei Fortzug<br />

aus dem Bereich der EKvW erweitert. § 6 Abs. 2 wurde zur eindeutigeren Abgrenzung<br />

zu Abs. 1 mit dem Hinweis zu den Voraussetzungen nach § 2 versehen.<br />

Die <strong>Kirche</strong>nleitung hat auf Empfehlung des Ständigen <strong>Kirche</strong>nordnungsausschusses in<br />

ihrer Sitzung am 15./16.09.<strong>2010</strong> beschlossen, der <strong>Landessynode</strong> den Gesetzentwurf vorzulegen.<br />

Der Vorlage sind folgende Anlagen beigefügt:<br />

1. Entwurf eines Zweiten <strong>Kirche</strong>ngesetzes zur ¾nderung des <strong>Kirche</strong>ngesetzes zur Regelung<br />

der Gemeindegliedschaft in besonderen Fällen (Anlage 1)<br />

2. Synopse zur ¾nderung des <strong>Kirche</strong>ngesetzes zur Regelung der Gemeindegliedschaft<br />

in besonderen Fällen (Anlage 2)<br />

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