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Landessynode 2010 - Evangelische Kirche von Westfalen

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Vorlage 7.4<br />

Gemäû Artikel 121 der <strong>Kirche</strong>nordnung in Verbindung mit § 6 Abs. 2 der Geschäftsordnung<br />

der <strong>Landessynode</strong> macht der Ständige Nominierungsausschuss für die Wahl der<br />

Abgeordneten zur 11. Synode der EKD für die restliche Amtsdauer bis zum 31.12.2014<br />

nach Grundordnung der EKD, Artikel 24 und <strong>Kirche</strong>ngesetz über die Verteilung der<br />

Mitglieder der Synode der EKD folgenden Vorschlag:<br />

Henz, Albert, Vizepräsident der <strong>Evangelische</strong>n <strong>Kirche</strong> <strong>von</strong> <strong>Westfalen</strong>, Bielefeld<br />

(Nachfolge Vizepräsident a.D. Dr. Hans-Detlef Hoffmann)<br />

Gemäû Artikel 7 Abs. 2 Geschäftsordnung der UEK in der EKD sind die Synodalen<br />

aus den Mitgliedskirchen der EKD gleichzeitig Mitglieder der Vollkonferenz der Union<br />

<strong>Evangelische</strong>r <strong>Kirche</strong>n in der EKD.<br />

Der Vorgeschlagene ist mit seiner Nominierung einverstanden.<br />

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