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Landessynode 2010 - Evangelische Kirche von Westfalen

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Dritte Sitzung, Montag, 15. November <strong>2010</strong>, abends<br />

Die Prävention ersetzt freilich die Handlungsoption für den Fall pflichtwidrigen Verhaltens<br />

nicht. Etliche Stellungnahmen haben es begrüût, insbesondere auf individuelles<br />

Fehlhandeln reagieren zu können. Wir gehen da<strong>von</strong> aus, dass eine solche Sanktionsnorm<br />

ihrerseits vor allem präventive Wirkung hätte. Die konkreten Vorschläge aber waren<br />

nicht ausgereift und werden deshalb nicht vorgelegt.<br />

2.2 Die Leistungsfähigkeit<br />

Das Thema Leistungsfähigkeit hat Licht und Schatten auf die anderen Vorlagen unter<br />

der Überschrift ,Aufgaben und Ziele` geworfen. Es gab viele Rückmeldungen, die sich<br />

vorrangig mit dem Stichwort der Leistungsfähigkeit befassten. Eine beeindruckende<br />

Breite der Diskussion in Synodalversammlungen, in theologischen Ausschüssen, in Presbyterien<br />

und Kreissynoden hat stattgefunden. Es handelt sich erkennbar um eine wichtige<br />

Thematik, die auch wegen ihrer grundsätzlichen Dimension nicht als abgeschlossen<br />

betrachtet werden kann. Die Vielzahl der Voten lässt sich in drei Gruppen sortieren.<br />

Die Nein-Gruppe, die Ja-aber-Gruppe und schlieûlich die Nicht-jetzt-Gruppe. Die<br />

Frage nach der Leistungsfähigkeit unserer Organisation auf allen Ebenen trifft offenbar<br />

einen Nerv, der auch mit der geschichtlichen Gestalt unserer <strong>Kirche</strong> zusammenhängt.<br />

Es stand und steht dabei auûer Frage, dass die Rahmenbedingungen für kirchliches<br />

Handeln sich verändern. Ebenso klar ist, dass dies angemessene Reaktionen durch die<br />

Leitungsorgane auf allen Ebenen erfordert. Schlieûlich steht zweifelsfrei auf fast allen<br />

Tagesordnungen in der <strong>Kirche</strong> das Thema, wie wir mittel- und langfristig handlungsfähig<br />

bleiben können. Die Frage nach den Ressourcen und Kapazitäten der Auftragserfüllung<br />

ist das vordringliche Thema.<br />

Unabhängig <strong>von</strong> dieser ganz realistischen Arbeits-Haltung der Presbyterien, Kreissynodalvorstände<br />

und Kreissynoden, ist die Verhältnisbestimmung der Gemeinde Jesu<br />

Christi als ,creatura verbi` zu ihrer körperschaftlich verfassten Gestalt in Form <strong>von</strong> <strong>Kirche</strong>ngemeinden<br />

in der Landeskirche nicht einfach in Worte zu fassen. Die in diesem<br />

Zusammenhang sichtbar gewordenen Fragestellungen bedürfen klärenden Nachdenkens<br />

und weiterer Arbeit. Einer <strong>Kirche</strong>nordnungsänderung bedarf es aktuell dazu nicht.<br />

Das Thema aber bleibt uns erhalten.<br />

3. Der Synode liegen jetzt aus diesem Stellungnahmeverfahren zwei Vorschläge zur Beratung<br />

und Entscheidung vor, das 54. und 55. ¾nderungsgesetz für die <strong>Kirche</strong>nordnung<br />

± die Ordnungsnummern 3.1 und 3.2 in Ihren Unterlagen. Jetzt geht es um die Überweisung.<br />

Der Vorschlag lautet: Der Tagungs-Gesetzesausschuss möge diese beiden Gesetze<br />

beraten.<br />

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.ª<br />

Die Vorlagen 3.1 und 3.2 werden ohne Aussprache einstimmig an den Tagungs-Gesetzesausschuss<br />

überwiesen.<br />

Vorlagen 3.3, 3.4a, 3.4b, 3.6, 3.7, 3.8, 3.9, 3.10, 3.11, 3.12<br />

3.3 Entwurf eines 56. <strong>Kirche</strong>ngesetzes zur ¾nderung <strong>von</strong> Art. 13 der <strong>Kirche</strong>nordnung<br />

3.4a Entwurf eines 57. <strong>Kirche</strong>ngesetzes zur ¾nderung <strong>von</strong> Art. 40 (1) der <strong>Kirche</strong>nordnung<br />

3.4b Entwurf eines 3. <strong>Kirche</strong>ngesetzes zur ¾nderung des <strong>Kirche</strong>ngesetzes betreffend<br />

die Übertragung des Presbyteramtes in der EKvW (Presbyterwahlgesetz)<br />

3.6 ¾nderung des <strong>Kirche</strong>ngesetzes über die Gemeindegliedschaft in besonderen Fällen<br />

53<br />

Beschluss<br />

Nr. 31

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