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Landessynode 2010 - Evangelische Kirche von Westfalen

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Achte Sitzung, Donnerstag, 18. November <strong>2010</strong>, nachmittags<br />

Vorlage 1.1.1<br />

¹Faires und Transparentes Schiedsverfahren zur Schuldenregulierung <strong>von</strong> Staatenª<br />

Berichterstatter:<br />

Synodaler Domke<br />

¹Hohe Synode,<br />

wir haben eine Beschlussvorlage, die sich auf eine Seite beschränkt und ich denke, das<br />

ist ein gutes Zeichen. Es geht um einen sehr konkreten Punkt. Es geht um den Schuldenerlass<br />

vor allem für arme Länder des Südens. Der muss klare Regeln bekommen,<br />

sonst werden die Auswirkungen der Schuldenkrise auf Dauer nicht mehr kontrollierbar.<br />

Die Auswirkungen da<strong>von</strong> bekommen heute schon Menschen in den Ländern des Südens<br />

sehr konkret zu spüren, <strong>von</strong> denen nicht wenige EKvW-Partnerkirchen sind. Diese <strong>Kirche</strong>n<br />

sind es, die uns als <strong>Kirche</strong>, unsere <strong>Kirche</strong>ngemeinden und <strong>Kirche</strong>nkreise, nahezu<br />

bedrängen, uns an dieser Stelle einzumischen und für sie einzutreten. Das gilt z.B. für<br />

Argentinien, was ja dieses Jahr im Fokus der <strong>Kirche</strong>nleitungsreise war, aber auch für<br />

Indonesien und Sri Lanka, zu denen es etliche Partnerschaften gibt und aus deren Mitte<br />

wir vor 2 Tagen noch ein eindrückliches Gruûwort gehört haben.<br />

Es ging eben auch um unseren Kontext. Konkreter Anlass dieses Antrags ist der Gipfel<br />

der sogenannten G 20-Staaten im kommenden Jahr in Paris. Da soll verhandelt werden,<br />

ob in Zukunft weiterhin eine kleine Gruppe <strong>von</strong> Gläubigern allein darüber entscheidet,<br />

ob und wie viele Schulden die Staaten des Südens zurückzuzahlen haben, ohne Rücksicht<br />

darauf, ob der einzelne Staat lebenswichtige Funktionen wie Gesundheit, Bildung,<br />

Recht, Infrastruktur und anderes aufrechterhalten kann oder nicht. Die Schuldnerstaaten<br />

sind an diesem Prozess bislang nicht oder nur unzureichend beteiligt. Schulden und<br />

Schuldenerlass sind im Übrigen zentrale Anliegen des Glaubenszeugnisses, sowohl des<br />

ersten als auch des zweiten Testamentes. Die Erlassung der Schulden, damit ein eigenständiges<br />

Leben in Würde und in Freiheit möglich wird, ist nicht nur Thema im 3. Mose<br />

25, sondern auch bei Jesus in seiner Perspektive des Reiches Gottes. Es sei zumindest<br />

daran erinnert, dass unsere <strong>Kirche</strong> aus den genannten Gründen dem Bündniserlass vor<br />

über 10 Jahren beigetreten ist. In <strong>Kirche</strong>ngemeinden und <strong>Kirche</strong>nkreisen ist nach wie<br />

vor ein gerechtes Verfahren zur Schuldenreduzierung oder Umschuldung durchaus ein<br />

Anliegen. So ist die EKvW maûgeblich an der Debatte um sogenannte illegitime Schulden<br />

zwischen Staaten beteiligt gewesen und spielt dort sogar eine Vorreiterrolle.<br />

Der Antrag zielt deshalb auf eine klare Forderung an die Bundesregierung, sich für ein<br />

faires und transparentes Schiedsverfahren zur Schuldenregulierung überschuldeter Staaten<br />

starkzumachen. Dazu gehört, dass die Regierung aufgefordert wird, die zur Debatte<br />

stehenden ¾nderungen auf die Tagesordnung des Gipfels zu heben, analog zu den Vereinbarungen,<br />

wie sie im Koalitionsvertrag 2009 bereits in dieser Hinsicht vorgesehen<br />

sind. Den Antrag haben wir in diese Synode eingebracht, weil jetzt die Vorbereitungen<br />

für den G 20-Gipfel in Paris anlaufen und die deutsche Regierung in dieser Frage eine<br />

gewisse Vorreiterrolle übernommen hat. In diesem Bündnis ¹Erlassjahrª spielen wir<br />

doch eine gewisse Rolle, auch international. Das mag vielleicht auch unter der Perspek-<br />

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