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Landessynode 2010 - Evangelische Kirche von Westfalen

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1.3 Haus Landeskirchlicher Dienste, Dortmund,<br />

Haushaltsjahr 2008<br />

1.4 Ev. Studienhaus Hamannstift, Münster,<br />

Haushaltsjahre 2003 bis 2006<br />

1.5 Volkeningheim, Münster,<br />

Haushaltsjahre 2002 bis 2008<br />

Vorlage 5.4<br />

2. Der landeskirchliche Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2008 der<br />

Ev. Tagungsstätte Haus Villigst ± Haus Ortlohn, jetzt: Haus Villigst ± Tagungsstätte<br />

der Ev. <strong>Kirche</strong> <strong>von</strong> <strong>Westfalen</strong>, Villigst, nicht nach § 8 (4) Nr. 2 RPG entlastet.<br />

3. Die Jahresrechnungen und Jahresabschlüsse, die zur Zeit geprüft werden, sind aus<br />

der Anlage 13 ersichtlich (Stand: Oktober <strong>2010</strong>).<br />

4. Die Jahresrechnungen (bis einschlieûlich Haushaltsjahr 2009), die <strong>von</strong> der Gemeinsamen<br />

Rechnungsprüfungsstelle ± Landeskirche ± noch nicht geprüft worden sind<br />

bzw. nicht geprüft werden, weist die Anlage 14 aus (Stand: Oktober <strong>2010</strong>).<br />

Der landeskirchliche Rechnungsprüfungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 30.<br />

September <strong>2010</strong> erneut mit der hohen Arbeitsdichte und der anhaltend angespannten<br />

personellen Situation in der Gemeinsamen Rechnungsprüfungsstelle ± Landeskirche<br />

± befasst. Zum Abbau des hohen Prüfungsstaus und zur Entspannung der<br />

ausgeprägten Arbeitsdichte, verbunden mit der Erwartung einer zügigen Rückkehr<br />

zu einer aktuellen Prüfung in der Gemeinsamen Rechnungsprüfungsstelle ± Landeskirche<br />

± hat der landeskirchliche Rechnungsprüfungsausschuss daher beschlossen,<br />

dass die Prüfung der Jahresrechnungen der landeskirchlichen ¾mter und Einrichtungen<br />

bis einschlieûlich Haushaltsjahr 2008 auf Dauer ausgesetzt wird. Sollten bei<br />

der Prüfung der Jahresrechnungen ab Haushaltsjahr 2009 Auffälligkeiten festgestellt<br />

werden, die die Prüfung eines früheren Zeitraumes erforderlich machen<br />

oder angeraten erscheinen lassen, so ist diese Prüfung durchzuführen.<br />

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