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Landessynode 2010 - Evangelische Kirche von Westfalen

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Beschluss<br />

Nr. 114<br />

Beschluss<br />

Nr. 115<br />

Beschluss<br />

Nr. 116<br />

Siebte Sitzung, Donnerstag, 18. November <strong>2010</strong>, vormittags<br />

§ 1 wird einstimmig beschlossen. Zweite Lesung<br />

§ 2 wird bei einigen Enthaltungen beschlossen. Zweite Lesung<br />

Die Vorlage 3.9.1 ¹<strong>Kirche</strong>ngesetz zur ¾nderung des Ausführungsgesetzes zum Pfarrdienstgesetz<br />

der <strong>Evangelische</strong>n <strong>Kirche</strong> der Unionª wird insgesamt bei zwei Gegenstimmen<br />

und einigen Enthaltungen mit folgendem Wortlaut beschlossen: Zweite Lesung<br />

¹<strong>Kirche</strong>ngesetzzur<br />

¾nderung des Ausführungsgesetzes zum Pfarrdienstgesetz<br />

der <strong>Evangelische</strong>n <strong>Kirche</strong> der Union<br />

Vom 18. November <strong>2010</strong><br />

§1<br />

¾nderung des Ausführungsgesetzes zum Pfarrdienstgesetz<br />

Das Ausführungsgesetz zum Pfarrdienstgesetz der <strong>Evangelische</strong>n <strong>Kirche</strong> der Union<br />

vom 14. November 1996 (KABl. 1996 S. 291), zuletzt geändert durch <strong>Kirche</strong>ngesetz vom<br />

12. November 2009 (KABl. 2009 S. 323), wird wie folgt geändert:<br />

In § 11 Absatz 2 Satz 2 wird die Jahreszahl ¹<strong>2010</strong>ª durch die Jahreszahl ¹2014ª ersetzt.<br />

§2<br />

Inkrafttreten<br />

Dieses <strong>Kirche</strong>ngesetz tritt am 30. Dezember <strong>2010</strong> in Kraft.ª<br />

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