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Landessynode 2010 - Evangelische Kirche von Westfalen

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geteilt. Gestern Morgen, vor den Vorstellungsreden unserer beiden Kandidatinnen, hat<br />

unser Präses Ihnen sagen können, dass der Nominierungsvorschlag des Tagungs-Nominierungsaus-schusses<br />

nach Ablauf der gesetzten Fristen nicht ergänzt worden ist, so wie<br />

es <strong>von</strong> der Geschäftsordnung unserer <strong>Landessynode</strong> möglich ist.<br />

Liebe Schwestern und Brüder, ich denke, wir sind uns alle darin einig, dass wir gestern<br />

die Vorstellung zweier, wie ich meine sehr profilierter und kompetenter Persönlichkeiten<br />

erleben durften. Zwei Frauen, die sich der <strong>Landessynode</strong> überzeugend vorgestellt<br />

haben und mit ihren jeweils eigenen Stärken sich hier einbringen wollen, dem erklärten<br />

Willen, konstruktiv in der <strong>Kirche</strong>nleitung mitzuarbeiten und damit auch ihrer <strong>Kirche</strong> zu<br />

dienen, aber auch gezielt zum Wohle des Menschen und unserer Welt ± ganz im Sinne<br />

des Evangeliums <strong>von</strong> der Liebe Gottes zu allen Menschen. Wenn wir gerade hören<br />

konnten, wie Ministerpräsidentin Hannelore Kraft auf besondere Weise den Dienst und<br />

den Einsatz des Ehrenamtes hervorhob, dann denke ich, haben wir nun genau dies zu<br />

tun ± eine Wahl zu treffen vor dem Hintergrund, dass wir hier zwei besondere Menschen<br />

haben, die sich auf diese Weise auch engagieren wollen. Natürlich bewegt uns immer<br />

die Frage, wie geht das, wenn man im normalen Leben mit zwei so wichtigen Funktionen<br />

betraut ist? Wie geht das, wenn man ewig zwischen Düsseldorf und Bielefeld oder<br />

zwischen Berlin und Bielefeld hin- und herfahren muss?<br />

Schiene oder Kamener Kreuz ± wie auch immer. Das wissen wir alles heute nicht. Aber<br />

wir müssen eine Entscheidung treffen.ª<br />

Der Synodale Mucks-Büker verliest den Beschlussvorschlag 7.1.1 in seinem Wortlaut.<br />

Der Wahlvorschlag entsprechend der Vorlage 7.1.1 wird einstimmig angenommen.<br />

Wahl<br />

Der Vorsitzende weist auf § 29 Absatz 1 Satz 2 Geschäftsordnung der <strong>Landessynode</strong><br />

hin, wonach gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Ungültige<br />

Stimmen und Stimmenthaltungen werden hierbei nicht mitgerechnet. Nachdem keine<br />

Rückfragen gestellt werden, ruft der Vorsitzende zur Abstimmung auf. Die Stimmzettel<br />

werden an die stimmberechtigten Synodalen verteilt und nach der Stimmabgabe eingesammelt.<br />

Die Synodalen Protokollführenden Buchholz und Giese zählen unter Assistenz<br />

des Synodenbüros die Stimmen aus.<br />

Die Synode singt Lied EG 606.<br />

Leitung<br />

Vizepräsident Winterhoff<br />

Zehnte Sitzung, Freitag, 19. November <strong>2010</strong>, vormittags<br />

Gesetze, zweite Lesung<br />

Der Vorsitzende schlägt vor, die Abstimmung jeweils über das gesamte Gesetz vorzunehmen.<br />

183<br />

Beschluss<br />

Nr. 155

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