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Landessynode 2010 - Evangelische Kirche von Westfalen

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Beschluss<br />

Nr. 142<br />

Achte Sitzung, Donnerstag, 18. November <strong>2010</strong>, nachmittags<br />

Daher empfiehlt der Tagungs-Finanzausschuss dem Landeskirchenamt, die Darstellung<br />

der Mittelverteilung und der Mittelverwendung innerhalb der <strong>Evangelische</strong>n <strong>Kirche</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Westfalen</strong> in Veröffentlichungen, die auch vor Ort bekannt werden, nach Möglichkeit<br />

zu präzisieren und zu veranschaulichen und u.a. die Veröffentlichung ,Die <strong>Kirche</strong><br />

und ihr Geld` entsprechend zu ergänzen. Das Landeskirchenamt hat bereits entsprechende<br />

Umsetzungen und bessere Transparenz zugesagt.<br />

Zudem geht der Tagungs-Finanzausschuss da<strong>von</strong> aus, dass im Rahmen des Berichts zur<br />

Personalplanung auch die Fragen des ebenenabhängigen Kostenaufwandes der pastoralen<br />

Dienste eine entsprechende Berücksichtigung finden werden.<br />

Als Ergebnis fasse ich zusammen:<br />

1. Der Tagungs-Finanzausschuss hat der Vorlage betreffend den Haushalt 2011 einmütig<br />

und einstimmig zugestimmt und empfiehlt der <strong>Landessynode</strong> eine Beschlussfassung,<br />

wie sie der Anlage 1 zum Haushaltsplanentwurf bzw. der Vorlage 5.2.2 unter<br />

I. entnommen werden kann.<br />

2. Darüber hinaus wird die <strong>Landessynode</strong> gebeten, den Antrag der Kreissynode Paderborn<br />

zur Veränderung der Zuweisung <strong>von</strong> <strong>Kirche</strong>nsteuern abzulehnen.<br />

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.ª<br />

Aussprache<br />

An der Aussprache beteiligen sich die Synodalen Erhard Schäfer, Lüning und Klaus<br />

Winterhoff.<br />

Die Vorlage 5.2.2 ¹Entwurf des Haushaltsplanes der <strong>Evangelische</strong>n <strong>Kirche</strong> <strong>von</strong> <strong>Westfalen</strong><br />

für das Jahr 2011ª zugleich Antrag der Kreissynode Paderborn zum Thema ,Zuweisung<br />

<strong>von</strong> <strong>Kirche</strong>nsteuern` wird einstimmig mit folgendem Wortlaut beschlossen:<br />

I.<br />

¹1. Der Haushaltsplan der <strong>Evangelische</strong>n <strong>Kirche</strong> <strong>von</strong> <strong>Westfalen</strong> für das Haushaltsjahr<br />

2011 wird in Einnahme und Ausgabe auf<br />

festgesetzt.<br />

299.539.600 Euro<br />

2. Zur Deckung des Fehlbedarfes im Haushaltsplan der <strong>Evangelische</strong>n <strong>Kirche</strong> <strong>von</strong><br />

<strong>Westfalen</strong> für das Haushaltsjahr 2011 in Höhe <strong>von</strong> 160.608.200 Euro werden gemäû<br />

§ 2 Abs. 2 FAG folgende Zuweisungen bereitgestellt:<br />

148<br />

a) eine Zuweisung zur Deckung des Bedarfs für den Haushalt EKD-Finanzausgleich<br />

in Höhe <strong>von</strong> 12.700.000 Euro vom Netto-<strong>Kirche</strong>nsteueraufkommen,

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