PDF-Download - Newsletter Urbane Transformationen
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Fallstudien<br />
139<br />
Hieraus entstand im Jahr 2000 die Idee<br />
zum Bürgerbegehren „Ja! Zum historischen<br />
Neumarkt“, das auf ein starkes Bekenntnis<br />
zum historischen Wiederaufbau,<br />
jedoch nicht auf eine Komplettrekonstruktion<br />
abzielte. Es forderte eine rechtliche<br />
Festsetzung von etwa 60 Leitbauten<br />
mitsamt einer denkmalpflegerischen<br />
Qualitätskontrolle mit dem Ziel, einen<br />
möglichst großen Schutz und Einbezug<br />
der historischen Kellerreste, den Verzicht<br />
auf den Neubau des Gewandhauses sowie<br />
eine Gestaltungssatzung für die Neubauten<br />
zu erreichen. Trotz des rechtlichen<br />
Scheiterns konnte die GHND im Nachgang<br />
die folgende Regelung mit der Stadt und<br />
dem Landesamt für Denkmalpflege erreichen:<br />
Benötigen die Bauherren Beratung,<br />
steht sowohl ein Referent des Landesamts<br />
für Denkmalpflege als auch ein durch den<br />
Verein partiell finanzierter Ansprechpartner<br />
zur Verfügung. Dabei werden Unterlagen<br />
des Vereins zu den einzelnen Gefall<br />
geworden ist, zeigte der Hotelneubau<br />
in der Rampischen Straße 9–21 einmal<br />
mehr die Grenzen der demokratischen<br />
Kontrolle der Stadtverwaltung auf. Rechtlich<br />
argumentiert die Stadtverwaltung hier<br />
zwar insoweit völlig korrekt, als bei Bauvorhaben<br />
auf Grundlage von § 34 BauGB<br />
in der Tat nur sehr begrenzte Möglichkeiten<br />
der Einflussnahme auf den Bauherrn<br />
bestehen. Ungeachtet dessen ist es jedoch<br />
schwer vorstellbar, dass Investoren auf<br />
Wünsche und Ratschläge der Stadt nur mit<br />
Ablehnung reagieren. Für die grundsätzliche<br />
Bereitschaft auf Seiten des Investors<br />
spricht in diesem konkreten Fall, dass der<br />
nunmehr vorliegende Entwurf offensichtlich<br />
ebenfalls mehrfach überarbeitet wurde.<br />
Das grundsätzliche Problem ist also<br />
ein völlig anderes: Ganz offensichtlich<br />
verfolgt die sogenannte ‚Gestaltungskommission‘<br />
andere städtebauliche Ziele als<br />
die Dresdner Bürgerinnen und Bürger und<br />
weiß sich dabei in trauter Einigkeit mit<br />
dem Stadtplanungsamt. Wir haben überhaupt<br />
kein Verständnis dafür, dass genau<br />
dieselben Ämter, die den Neumarkt einerseits<br />
mit rigiden Bestimmungen überziehen,<br />
jede Sitzgelegenheit, jede Kübelpflanze,<br />
ja selbst Pferdedroschken mit Wiener<br />
Flair verbieten wollen; Tempo-Fritz, Weihnachtsmarkt<br />
Münzgasse und kleine Läden<br />
lieber Nutzungskonzepten und Satzungen<br />
opfern, anderseits überhaupt kein Problem<br />
damit haben, das Ensemble des Neumarktes<br />
durch Bausünden dauerhaft zu schädigen.“<br />
(www.fdp-fraktion-dresden.de/positionen–269.html)<br />
Konfliktlinien<br />
Der Hauptkonflikt um die Art und Weise<br />
des Wiederaufbaus bzw. die Zahl der<br />
zu rekonstruierenden Bauten wird im Wesentlichen<br />
an den Einzelquartieren und<br />
Einzelbauten ausgetragen. Die zuvor festgelegten<br />
städtebaulichen und gestalterischen<br />
Leitlinien, die oben in der Diskussion<br />
des Prozessverlaufs angesprochen<br />
worden sind, haben einen vergleichsweise<br />
stabilen Rahmen geschaffen, der aber<br />
immer wieder an einzelnen herausragenden<br />
Einzelvorhaben im Detail in Frage gestellt<br />
wird. Die wesentliche Konfliktarena<br />
ist mithin die Auseinandersetzung um<br />
Leitbauten und Leitfassaden, die von Anfang<br />
an bis heute angehalten hat. Darüber<br />
hinaus lassen sich weitere Konflikte wie<br />
die um Parzellierung und Umgang mit archäologischen<br />
Funden nennen.<br />
Der im März 1999 Verein Gesellschaft Historischer<br />
Neumarkt Dresden e.V. konnte<br />
nach zahlreichen Diskussionen mit Vertretern<br />
der Politik, der Denkmalpflege und<br />
der Architektenschaft eine Aufnahme von<br />
etwa 60 gut dokumentierten Leitbauten<br />
und Leitfassaden in das städtebaulich-gestalterisches<br />
Konzept von 1996 erreichen.<br />
Die modifizierte Fassung wurde durch den<br />
Stadtrat im Januar 2002 beschlossen und<br />
schürte eine große Erwartungshaltung<br />
(Pohlack 2008: 36). Im weiteren Verlauf<br />
wurde diese „Maximalvariante“ des Rekonstruktionsgeschehens<br />
allmählich wieder<br />
über die Einzelvorhaben reduziert.<br />
Im Umgang mit den Einzelvorhaben stellte<br />
sich heraus, dass die Gestaltungskommission<br />
sehr einflussreich war, die Öffentlichkeit<br />
die getroffenen Entscheidungen<br />
aber nicht immer nachvollziehen konnte.<br />
Transparenz über die Entscheidungshintergründe<br />
wurde nicht geschaffen.<br />
Dadurch wurde für die GHND die Legitimation<br />
der ohne Rückendeckung in der<br />
Bevölkerung entscheidenden Gestaltungskommission<br />
in Frage gestellt. Selbst die<br />
Stadtverordneten und die Stadtverwaltung<br />
monierten offenbar die Beschneidung<br />
ihrer Einflussmöglichkeiten (Kulke<br />
29.08.2009).