30.01.2015 Aufrufe

PDF-Download - Newsletter Urbane Transformationen

PDF-Download - Newsletter Urbane Transformationen

PDF-Download - Newsletter Urbane Transformationen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Fallstudien<br />

139<br />

Hieraus entstand im Jahr 2000 die Idee<br />

zum Bürgerbegehren „Ja! Zum historischen<br />

Neumarkt“, das auf ein starkes Bekenntnis<br />

zum historischen Wiederaufbau,<br />

jedoch nicht auf eine Komplettrekonstruktion<br />

abzielte. Es forderte eine rechtliche<br />

Festsetzung von etwa 60 Leitbauten<br />

mitsamt einer denkmalpflegerischen<br />

Qualitätskontrolle mit dem Ziel, einen<br />

möglichst großen Schutz und Einbezug<br />

der historischen Kellerreste, den Verzicht<br />

auf den Neubau des Gewandhauses sowie<br />

eine Gestaltungssatzung für die Neubauten<br />

zu erreichen. Trotz des rechtlichen<br />

Scheiterns konnte die GHND im Nachgang<br />

die folgende Regelung mit der Stadt und<br />

dem Landesamt für Denkmalpflege erreichen:<br />

Benötigen die Bauherren Beratung,<br />

steht sowohl ein Referent des Landesamts<br />

für Denkmalpflege als auch ein durch den<br />

Verein partiell finanzierter Ansprechpartner<br />

zur Verfügung. Dabei werden Unterlagen<br />

des Vereins zu den einzelnen Gefall<br />

geworden ist, zeigte der Hotelneubau<br />

in der Rampischen Straße 9–21 einmal<br />

mehr die Grenzen der demokratischen<br />

Kontrolle der Stadtverwaltung auf. Rechtlich<br />

argumentiert die Stadtverwaltung hier<br />

zwar insoweit völlig korrekt, als bei Bauvorhaben<br />

auf Grundlage von § 34 BauGB<br />

in der Tat nur sehr begrenzte Möglichkeiten<br />

der Einflussnahme auf den Bauherrn<br />

bestehen. Ungeachtet dessen ist es jedoch<br />

schwer vorstellbar, dass Investoren auf<br />

Wünsche und Ratschläge der Stadt nur mit<br />

Ablehnung reagieren. Für die grundsätzliche<br />

Bereitschaft auf Seiten des Investors<br />

spricht in diesem konkreten Fall, dass der<br />

nunmehr vorliegende Entwurf offensichtlich<br />

ebenfalls mehrfach überarbeitet wurde.<br />

Das grundsätzliche Problem ist also<br />

ein völlig anderes: Ganz offensichtlich<br />

verfolgt die sogenannte ‚Gestaltungskommission‘<br />

andere städtebauliche Ziele als<br />

die Dresdner Bürgerinnen und Bürger und<br />

weiß sich dabei in trauter Einigkeit mit<br />

dem Stadtplanungsamt. Wir haben überhaupt<br />

kein Verständnis dafür, dass genau<br />

dieselben Ämter, die den Neumarkt einerseits<br />

mit rigiden Bestimmungen überziehen,<br />

jede Sitzgelegenheit, jede Kübelpflanze,<br />

ja selbst Pferdedroschken mit Wiener<br />

Flair verbieten wollen; Tempo-Fritz, Weihnachtsmarkt<br />

Münzgasse und kleine Läden<br />

lieber Nutzungskonzepten und Satzungen<br />

opfern, anderseits überhaupt kein Problem<br />

damit haben, das Ensemble des Neumarktes<br />

durch Bausünden dauerhaft zu schädigen.“<br />

(www.fdp-fraktion-dresden.de/positionen–269.html)<br />

Konfliktlinien<br />

Der Hauptkonflikt um die Art und Weise<br />

des Wiederaufbaus bzw. die Zahl der<br />

zu rekonstruierenden Bauten wird im Wesentlichen<br />

an den Einzelquartieren und<br />

Einzelbauten ausgetragen. Die zuvor festgelegten<br />

städtebaulichen und gestalterischen<br />

Leitlinien, die oben in der Diskussion<br />

des Prozessverlaufs angesprochen<br />

worden sind, haben einen vergleichsweise<br />

stabilen Rahmen geschaffen, der aber<br />

immer wieder an einzelnen herausragenden<br />

Einzelvorhaben im Detail in Frage gestellt<br />

wird. Die wesentliche Konfliktarena<br />

ist mithin die Auseinandersetzung um<br />

Leitbauten und Leitfassaden, die von Anfang<br />

an bis heute angehalten hat. Darüber<br />

hinaus lassen sich weitere Konflikte wie<br />

die um Parzellierung und Umgang mit archäologischen<br />

Funden nennen.<br />

Der im März 1999 Verein Gesellschaft Historischer<br />

Neumarkt Dresden e.V. konnte<br />

nach zahlreichen Diskussionen mit Vertretern<br />

der Politik, der Denkmalpflege und<br />

der Architektenschaft eine Aufnahme von<br />

etwa 60 gut dokumentierten Leitbauten<br />

und Leitfassaden in das städtebaulich-gestalterisches<br />

Konzept von 1996 erreichen.<br />

Die modifizierte Fassung wurde durch den<br />

Stadtrat im Januar 2002 beschlossen und<br />

schürte eine große Erwartungshaltung<br />

(Pohlack 2008: 36). Im weiteren Verlauf<br />

wurde diese „Maximalvariante“ des Rekonstruktionsgeschehens<br />

allmählich wieder<br />

über die Einzelvorhaben reduziert.<br />

Im Umgang mit den Einzelvorhaben stellte<br />

sich heraus, dass die Gestaltungskommission<br />

sehr einflussreich war, die Öffentlichkeit<br />

die getroffenen Entscheidungen<br />

aber nicht immer nachvollziehen konnte.<br />

Transparenz über die Entscheidungshintergründe<br />

wurde nicht geschaffen.<br />

Dadurch wurde für die GHND die Legitimation<br />

der ohne Rückendeckung in der<br />

Bevölkerung entscheidenden Gestaltungskommission<br />

in Frage gestellt. Selbst die<br />

Stadtverordneten und die Stadtverwaltung<br />

monierten offenbar die Beschneidung<br />

ihrer Einflussmöglichkeiten (Kulke<br />

29.08.2009).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!