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228 Positionen zum Wiederaufbau verlorener Bauten und Räume Forschungen Heft 143<br />
aber für den 50er-Jahre-Wiederaufbau.<br />
Dies wurde dahingehend begründet, dass<br />
es sich bei den restlichen Gebäudeteilen<br />
um eine bereits in den 1950er Jahren zerstörte<br />
bauliche Situation handle, die nicht<br />
wiederholbar sei. Dies lasse sich auf denkmalpflegerische<br />
Untersuchungen zurückführen,<br />
die im Vorwege zum Bauvorhaben<br />
durchgeführt wurden. Dabei habe man<br />
festgestellt, dass abgesehen von wenigen<br />
erhalten gebliebenen originalen Fragmenten<br />
ein innerer Betonkern als wesentlich<br />
dominierendes Baumaterial aus der Zeit<br />
des ersten Wiederaufbaus stamme (Mohr<br />
23.09.2009).<br />
Der heutigen Rekonstruktion der nicht unter<br />
Denkmalschutz stehenden Gebäudeteile<br />
stand Mohr von Anfang an kritisch<br />
gegenüber („Wir haben das nicht gewollt“),<br />
versuchte in der Planungsphase dann aber<br />
trotzdem Widerstand gegen den geplanten<br />
Abbau des Gebäudes zu leisten, der<br />
vor allem vom Investor wegen der geplanten<br />
Tiefgarage durchgesetzt wurde (Mohr<br />
23.09.2009). Hinzu kommt, dass beim Abschluss<br />
des städtebaulichen Vertrags zwar<br />
festgehalten worden war, dass die Rekonstruktion<br />
bei „weitgehender Wiederverwendung<br />
der historischen Bausubstanz<br />
und in enger Abstimmung mit dem Denkmalamt<br />
wiederhergestellt werden soll“, die<br />
Vereinbarung über die Beratung betraf<br />
aber nur die Wiederherstellung der Fassaden<br />
und des Daches, nicht aber das Innere<br />
des Gebäudes mit den vormals vorhandenen<br />
Deckengemälden (vgl. hierzu Aussage<br />
Schwarz in: Stadt Frankfurt am Main<br />
2009: Wortprotokoll über die 32. Plenarsitzung).<br />
Nach Aussagen Lüpkes (22.09.2009)<br />
trat die Landesdenkmalpflege während<br />
des Planungsprozesses dann auch für den<br />
Bauherrn und die ausführenden Architekten<br />
beratend in Erscheinung, wobei man<br />
sich allerdings „immer weiter vom Original<br />
entfernte“ (Lüpke 22.09.2009). Als ein<br />
wichtiger denkmalpflegerischer Aspekt<br />
wurde dem Bauherrn die Wiederverwendung<br />
von Spolien nahe gelegt, deren Einbau<br />
durch Maßstabsveränderungen und<br />
hohe Baugeschwindigkeit nie zu Stande<br />
kam (vgl. Lüpke, Mohr und Bartetzko).<br />
Laut Mohr und Bartetzko (24.09.2009)<br />
habe es auch eine angebliche Zwischenlagerung<br />
von Skulpturen und Relikten gegeben,<br />
die nach der Zerstörung im Zweiten<br />
Weltkrieg eingelagert und hätten verwen<br />
det werden können, diese waren dann aber<br />
plötzlich „nicht mehr auffindbar“ (ebd.).<br />
Die ungünstige Verhandlungsposition der<br />
Denkmalpflege verdeutlicht auch die vom<br />
Investor angekündigte originalgetreue Rekonstruktion<br />
des großen Barocksaals in<br />
der Rotunde des Palais einschließlich der<br />
Wand- und Deckengemälde. Diese wurde<br />
im Frühjahr 2009 von MAB aufgrund fehlender<br />
zukünftiger Nutzer zurückgewiesen<br />
und berief sich dabei auf die Vereinbarungen<br />
des städtebaulichen Vertrags. Dies<br />
geht aus einer Anfrage der Stadtverordneten<br />
Dr. Katharina von Beckh (BFF) an<br />
den Magistrat hervor, bei der sich Edwin<br />
Schwarz (CDU) auf die Position zurückzog,<br />
dass die Rekonstruktion der Wandund<br />
Deckengemälde weder Bestandteil der<br />
denkmalrechtlichen Beratung noch vertraglich<br />
vereinbart war (vgl. hierzu Aussage<br />
Schwarz in: Stadt Frankfurt am Main<br />
2009: Wortprotokoll über die 32. Plenarsitzung).<br />
5.43 Argumente/<br />
Entscheidungsgrundlagen<br />
Architektonische bzw. städtebauliche<br />
Vorschläge zum Umgang mit Ort, Raum<br />
und Bauwerk<br />
Die Entwicklung von architektonischen<br />
bzw. städtebaulichen Vorschlägen zum<br />
Umgang mit dem Ort, dem Raum und dem<br />
Bauwerk erfolgte im Wesentlichen in drei<br />
Phasen und wurde bereits anhand des<br />
Prozessverlaufs erläutert. Betrachtet wurden<br />
hier die am Prozess teilnehmenden<br />
Akteure und ihre Positionen, die diesen<br />
in ihrem Sinne beeinflussten, sowie Entscheidungswege,<br />
die in diesem Sinne markante<br />
Wegmarken bilden. Ebenso wurden<br />
bestehende Konflikte und Lösungswege<br />
zur Kompromissfindung aufgezeigt, die<br />
sich vor allem im Rahmen planerischer Instrumente<br />
bzw. Verfahren und nach außen<br />
hin kaum bemerkten internen Verhandlungen<br />
bewegten.<br />
Der städtebauliche Vertrag bildete die Verhandlungsbasis<br />
und Entscheidungsgrundlage<br />
für alle nachfolgenden Planungen.<br />
Darauf aufbauend diente das vom Investor<br />
ausgelobte Gutachterverfahren zur Entwicklung<br />
erster Ideen und Konzepte zum<br />
Umgang mit dem Areal, in dem das Rekonstruktionsvorhaben<br />
erstmals entwurflich<br />
thematisiert wurde. Hiermit verbunden