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228 Positionen zum Wiederaufbau verlorener Bauten und Räume Forschungen Heft 143<br />

aber für den 50er-Jahre-Wiederaufbau.<br />

Dies wurde dahingehend begründet, dass<br />

es sich bei den restlichen Gebäudeteilen<br />

um eine bereits in den 1950er Jahren zerstörte<br />

bauliche Situation handle, die nicht<br />

wiederholbar sei. Dies lasse sich auf denkmalpflegerische<br />

Untersuchungen zurückführen,<br />

die im Vorwege zum Bauvorhaben<br />

durchgeführt wurden. Dabei habe man<br />

festgestellt, dass abgesehen von wenigen<br />

erhalten gebliebenen originalen Fragmenten<br />

ein innerer Betonkern als wesentlich<br />

dominierendes Baumaterial aus der Zeit<br />

des ersten Wiederaufbaus stamme (Mohr<br />

23.09.2009).<br />

Der heutigen Rekonstruktion der nicht unter<br />

Denkmalschutz stehenden Gebäudeteile<br />

stand Mohr von Anfang an kritisch<br />

gegenüber („Wir haben das nicht gewollt“),<br />

versuchte in der Planungsphase dann aber<br />

trotzdem Widerstand gegen den geplanten<br />

Abbau des Gebäudes zu leisten, der<br />

vor allem vom Investor wegen der geplanten<br />

Tiefgarage durchgesetzt wurde (Mohr<br />

23.09.2009). Hinzu kommt, dass beim Abschluss<br />

des städtebaulichen Vertrags zwar<br />

festgehalten worden war, dass die Rekonstruktion<br />

bei „weitgehender Wiederverwendung<br />

der historischen Bausubstanz<br />

und in enger Abstimmung mit dem Denkmalamt<br />

wiederhergestellt werden soll“, die<br />

Vereinbarung über die Beratung betraf<br />

aber nur die Wiederherstellung der Fassaden<br />

und des Daches, nicht aber das Innere<br />

des Gebäudes mit den vormals vorhandenen<br />

Deckengemälden (vgl. hierzu Aussage<br />

Schwarz in: Stadt Frankfurt am Main<br />

2009: Wortprotokoll über die 32. Plenarsitzung).<br />

Nach Aussagen Lüpkes (22.09.2009)<br />

trat die Landesdenkmalpflege während<br />

des Planungsprozesses dann auch für den<br />

Bauherrn und die ausführenden Architekten<br />

beratend in Erscheinung, wobei man<br />

sich allerdings „immer weiter vom Original<br />

entfernte“ (Lüpke 22.09.2009). Als ein<br />

wichtiger denkmalpflegerischer Aspekt<br />

wurde dem Bauherrn die Wiederverwendung<br />

von Spolien nahe gelegt, deren Einbau<br />

durch Maßstabsveränderungen und<br />

hohe Baugeschwindigkeit nie zu Stande<br />

kam (vgl. Lüpke, Mohr und Bartetzko).<br />

Laut Mohr und Bartetzko (24.09.2009)<br />

habe es auch eine angebliche Zwischenlagerung<br />

von Skulpturen und Relikten gegeben,<br />

die nach der Zerstörung im Zweiten<br />

Weltkrieg eingelagert und hätten verwen­<br />

det werden können, diese waren dann aber<br />

plötzlich „nicht mehr auffindbar“ (ebd.).<br />

Die ungünstige Verhandlungsposition der<br />

Denkmalpflege verdeutlicht auch die vom<br />

Investor angekündigte originalgetreue Rekonstruktion<br />

des großen Barocksaals in<br />

der Rotunde des Palais einschließlich der<br />

Wand- und Deckengemälde. Diese wurde<br />

im Frühjahr 2009 von MAB aufgrund fehlender<br />

zukünftiger Nutzer zurückgewiesen<br />

und berief sich dabei auf die Vereinbarungen<br />

des städtebaulichen Vertrags. Dies<br />

geht aus einer Anfrage der Stadtverordneten<br />

Dr. Katharina von Beckh (BFF) an<br />

den Magistrat hervor, bei der sich Edwin<br />

Schwarz (CDU) auf die Position zurückzog,<br />

dass die Rekonstruktion der Wandund<br />

Deckengemälde weder Bestandteil der<br />

denkmalrechtlichen Beratung noch vertraglich<br />

vereinbart war (vgl. hierzu Aussage<br />

Schwarz in: Stadt Frankfurt am Main<br />

2009: Wortprotokoll über die 32. Plenarsitzung).<br />

5.43 Argumente/<br />

Entscheidungsgrundlagen<br />

Architektonische bzw. städtebauliche<br />

Vorschläge zum Umgang mit Ort, Raum<br />

und Bauwerk<br />

Die Entwicklung von architektonischen<br />

bzw. städtebaulichen Vorschlägen zum<br />

Umgang mit dem Ort, dem Raum und dem<br />

Bauwerk erfolgte im Wesentlichen in drei<br />

Phasen und wurde bereits anhand des<br />

Prozessverlaufs erläutert. Betrachtet wurden<br />

hier die am Prozess teilnehmenden<br />

Akteure und ihre Positionen, die diesen<br />

in ihrem Sinne beeinflussten, sowie Entscheidungswege,<br />

die in diesem Sinne markante<br />

Wegmarken bilden. Ebenso wurden<br />

bestehende Konflikte und Lösungswege<br />

zur Kompromissfindung aufgezeigt, die<br />

sich vor allem im Rahmen planerischer Instrumente<br />

bzw. Verfahren und nach außen<br />

hin kaum bemerkten internen Verhandlungen<br />

bewegten.<br />

Der städtebauliche Vertrag bildete die Verhandlungsbasis<br />

und Entscheidungsgrundlage<br />

für alle nachfolgenden Planungen.<br />

Darauf aufbauend diente das vom Investor<br />

ausgelobte Gutachterverfahren zur Entwicklung<br />

erster Ideen und Konzepte zum<br />

Umgang mit dem Areal, in dem das Rekonstruktionsvorhaben<br />

erstmals entwurflich<br />

thematisiert wurde. Hiermit verbunden

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