30.01.2015 Aufrufe

PDF-Download - Newsletter Urbane Transformationen

PDF-Download - Newsletter Urbane Transformationen

PDF-Download - Newsletter Urbane Transformationen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

284 Positionen zum Wiederaufbau verlorener Bauten und Räume Forschungen Heft 143<br />

Schließlich sei der Vollständigkeit halber<br />

eine weitere Kategorie für den Umgang mit<br />

den Standorten zeitgenössischer Wiederaufbauvorhaben<br />

vor der Rekonstruktion<br />

eines früheren Gebäudes angeführt, die<br />

allerdings wohl am wenigsten als Leerstelle<br />

zu bezeichnen ist: die Instandsetzung<br />

und Nutzung eines vormals stark beschädigten<br />

Gebäudes durch Baumaßnahmen,<br />

die nicht als rekonstruktiv zu bezeichnen<br />

sind, weil sie nicht der Nachempfindung<br />

des Originals dienen. Hierzu zählen Behelfsreparaturen<br />

oder auch zeitgenössische<br />

architektonische Eingriffe, wie sie der<br />

deutschen Anwendung der Charta von Veein<br />

wesentlicher Auslöser für die Wiederaufbaubemühungen<br />

(vgl. Kap. 5.3.).<br />

Abräumung und Nutzung der Freifläche<br />

Die geräumten Flächen der zerstörten Gebäude<br />

wurden häufig auch genutzt, um<br />

neue Freiflächen anzulegen. Dabei ist die<br />

Qualität der neu entstandenen Freiräume<br />

allerdings selten so eindeutig wie im Falle<br />

des Braunschweiger Residenzschlosses,<br />

wo ein neuer „Schlosspark“ angelegt wurde.<br />

Wenngleich über den Zustand vor dem<br />

Bau der Schloss-Arkaden mit rekonstruierten<br />

Schlossfassaden umstritten ist, so wurde<br />

doch zunächst ein eindeutig nutzbarer<br />

öffentlicher Raum in der zuvor dicht bebauten<br />

Innenstadt geschaffen. An anderen<br />

Stellen wurden bestehende Parkanlagen<br />

durch den Abriss erweitert, wobei die zusätzliche<br />

Fläche weder beim Herrenhäuser<br />

Schloss in Hannover noch beim Ostflügel<br />

des Zerbster Schlosses oder beim Magdeburger<br />

Sterntor die Qualität dieser Freiflächen<br />

wesentlich verbesserte. Die Grundstücke<br />

der Alten Waage Braunschweig und<br />

des Hallenser Alten Rathauses dienten<br />

dazu, stark frequentierte innerstädtische<br />

Plätze zu erweitern (wenngleich dieser im<br />

Falle der Alten Waage lange vor allem dem<br />

Parken diente). In ähnlicher Weise wurde<br />

auch mit den Standorten des Potsdamer<br />

Stadtschlosses, des Leipziger Johanniskirchturms,<br />

der Berliner Bauakademie<br />

und der Magdeburger Ulrichskirche verfahren,<br />

wobei hier der tatsächliche Nutzen<br />

der der Freiflächen jeweils relativ gering<br />

war. Abgesehen von der Nutzung bei<br />

Aufmärschen und sonstigen Feierlichkeiten<br />

galt dies auch für die unbebauten Teile<br />

des Stadtschlossareals in Berlin. Ein Sonderfall<br />

ist sicher das Ephraim-Palais, das<br />

ohne weiteren Grund wie eine vorangegangene<br />

Beschädigung abgetragen wurde,<br />

um für eine Zufahrt zur Behelfsbrücke<br />

beim Umbau des Berliner Mühlendamms<br />

Platz zu machen.<br />

Abräumung und Belassen als Brachfläche<br />

bzw. geringfügige Nutzung<br />

Der Typus ist der Belassung als Ruine<br />

ohne besondere Mahnmalfunktion recht<br />

ähnlich. Der wesentliche Unterschied ist,<br />

dass die ruinösen Reste zum gegebenen<br />

Zeitpunkt abgetragen wurden. Die Fläche<br />

wurde jedoch, wie auch die Ruinen<br />

nicht oder nur marginal genutzt. Wenngleich<br />

die Abgrenzung zu den geringfügig<br />

nutzbaren, aber baulich geordneten Flächen,<br />

die zuvor beschrieben wurden, fließend<br />

sind, werden hier einige Beispiele<br />

zugeordnet, deren Umwandlung in einen<br />

„Nicht-Ort“ besonders deutlich ist. Genannt<br />

werden soll hier zunächst das Areal<br />

des Berliner Hotels Adlon, von dem zunächst<br />

noch einzelne Gebäudeteile genutzt<br />

wurden, bevor sie komplett geräumt wurden,<br />

um einer geplanten, aber nie errichteten<br />

Wohnbebauung zu weichen. Ebenso<br />

wurde auch der Dresdner Neumarkt trotz<br />

vielfältiger Planungen nie bebaut oder anderweitig<br />

genutzt. Gleiches galt im Prinzip<br />

auch für den Standort des ehemaligen Rathauses<br />

in Wesel, der bis Mitte der 1990er<br />

Jahre unbebaut blieb. Hier ist allerdings<br />

einschränkend anzumerken, dass eine intensive<br />

Nutzung als Parkplatz stattfand<br />

und diese zeitweilig als Argument für eine<br />

Nicht-Bebauung angeführt wurde. In diese<br />

Kategorie sollen auch die Grundstücke<br />

der Häuser Sommer und Liebermann beiderseits<br />

des Brandenburger Tors gezählt<br />

werden. Zwar war ihre Nicht-Bebauung innerhalb<br />

des Berliner Mauerstreifens beabsichtigt,<br />

doch ist hier sicher nicht von einer<br />

relevanten städtischen Freiflächennutzung<br />

auszugehen. Wenngleich in den umgebenden<br />

Park einbezogen, könnte auch<br />

die Grundfläche des Herrenhäuser Schlosses<br />

in Hannover zu dieser Kategorie gezählt<br />

werden, da immer wieder über eine<br />

Neubebauung und relativ früh auch über<br />

einen möglichen Wiederaufbau diskutiert<br />

wurde und der Zustand als Freifläche somit<br />

nicht beabsichtigt war.<br />

Nicht-rekonstruktive Instandsetzung

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!