PDF-Download - Newsletter Urbane Transformationen
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284 Positionen zum Wiederaufbau verlorener Bauten und Räume Forschungen Heft 143<br />
Schließlich sei der Vollständigkeit halber<br />
eine weitere Kategorie für den Umgang mit<br />
den Standorten zeitgenössischer Wiederaufbauvorhaben<br />
vor der Rekonstruktion<br />
eines früheren Gebäudes angeführt, die<br />
allerdings wohl am wenigsten als Leerstelle<br />
zu bezeichnen ist: die Instandsetzung<br />
und Nutzung eines vormals stark beschädigten<br />
Gebäudes durch Baumaßnahmen,<br />
die nicht als rekonstruktiv zu bezeichnen<br />
sind, weil sie nicht der Nachempfindung<br />
des Originals dienen. Hierzu zählen Behelfsreparaturen<br />
oder auch zeitgenössische<br />
architektonische Eingriffe, wie sie der<br />
deutschen Anwendung der Charta von Veein<br />
wesentlicher Auslöser für die Wiederaufbaubemühungen<br />
(vgl. Kap. 5.3.).<br />
Abräumung und Nutzung der Freifläche<br />
Die geräumten Flächen der zerstörten Gebäude<br />
wurden häufig auch genutzt, um<br />
neue Freiflächen anzulegen. Dabei ist die<br />
Qualität der neu entstandenen Freiräume<br />
allerdings selten so eindeutig wie im Falle<br />
des Braunschweiger Residenzschlosses,<br />
wo ein neuer „Schlosspark“ angelegt wurde.<br />
Wenngleich über den Zustand vor dem<br />
Bau der Schloss-Arkaden mit rekonstruierten<br />
Schlossfassaden umstritten ist, so wurde<br />
doch zunächst ein eindeutig nutzbarer<br />
öffentlicher Raum in der zuvor dicht bebauten<br />
Innenstadt geschaffen. An anderen<br />
Stellen wurden bestehende Parkanlagen<br />
durch den Abriss erweitert, wobei die zusätzliche<br />
Fläche weder beim Herrenhäuser<br />
Schloss in Hannover noch beim Ostflügel<br />
des Zerbster Schlosses oder beim Magdeburger<br />
Sterntor die Qualität dieser Freiflächen<br />
wesentlich verbesserte. Die Grundstücke<br />
der Alten Waage Braunschweig und<br />
des Hallenser Alten Rathauses dienten<br />
dazu, stark frequentierte innerstädtische<br />
Plätze zu erweitern (wenngleich dieser im<br />
Falle der Alten Waage lange vor allem dem<br />
Parken diente). In ähnlicher Weise wurde<br />
auch mit den Standorten des Potsdamer<br />
Stadtschlosses, des Leipziger Johanniskirchturms,<br />
der Berliner Bauakademie<br />
und der Magdeburger Ulrichskirche verfahren,<br />
wobei hier der tatsächliche Nutzen<br />
der der Freiflächen jeweils relativ gering<br />
war. Abgesehen von der Nutzung bei<br />
Aufmärschen und sonstigen Feierlichkeiten<br />
galt dies auch für die unbebauten Teile<br />
des Stadtschlossareals in Berlin. Ein Sonderfall<br />
ist sicher das Ephraim-Palais, das<br />
ohne weiteren Grund wie eine vorangegangene<br />
Beschädigung abgetragen wurde,<br />
um für eine Zufahrt zur Behelfsbrücke<br />
beim Umbau des Berliner Mühlendamms<br />
Platz zu machen.<br />
Abräumung und Belassen als Brachfläche<br />
bzw. geringfügige Nutzung<br />
Der Typus ist der Belassung als Ruine<br />
ohne besondere Mahnmalfunktion recht<br />
ähnlich. Der wesentliche Unterschied ist,<br />
dass die ruinösen Reste zum gegebenen<br />
Zeitpunkt abgetragen wurden. Die Fläche<br />
wurde jedoch, wie auch die Ruinen<br />
nicht oder nur marginal genutzt. Wenngleich<br />
die Abgrenzung zu den geringfügig<br />
nutzbaren, aber baulich geordneten Flächen,<br />
die zuvor beschrieben wurden, fließend<br />
sind, werden hier einige Beispiele<br />
zugeordnet, deren Umwandlung in einen<br />
„Nicht-Ort“ besonders deutlich ist. Genannt<br />
werden soll hier zunächst das Areal<br />
des Berliner Hotels Adlon, von dem zunächst<br />
noch einzelne Gebäudeteile genutzt<br />
wurden, bevor sie komplett geräumt wurden,<br />
um einer geplanten, aber nie errichteten<br />
Wohnbebauung zu weichen. Ebenso<br />
wurde auch der Dresdner Neumarkt trotz<br />
vielfältiger Planungen nie bebaut oder anderweitig<br />
genutzt. Gleiches galt im Prinzip<br />
auch für den Standort des ehemaligen Rathauses<br />
in Wesel, der bis Mitte der 1990er<br />
Jahre unbebaut blieb. Hier ist allerdings<br />
einschränkend anzumerken, dass eine intensive<br />
Nutzung als Parkplatz stattfand<br />
und diese zeitweilig als Argument für eine<br />
Nicht-Bebauung angeführt wurde. In diese<br />
Kategorie sollen auch die Grundstücke<br />
der Häuser Sommer und Liebermann beiderseits<br />
des Brandenburger Tors gezählt<br />
werden. Zwar war ihre Nicht-Bebauung innerhalb<br />
des Berliner Mauerstreifens beabsichtigt,<br />
doch ist hier sicher nicht von einer<br />
relevanten städtischen Freiflächennutzung<br />
auszugehen. Wenngleich in den umgebenden<br />
Park einbezogen, könnte auch<br />
die Grundfläche des Herrenhäuser Schlosses<br />
in Hannover zu dieser Kategorie gezählt<br />
werden, da immer wieder über eine<br />
Neubebauung und relativ früh auch über<br />
einen möglichen Wiederaufbau diskutiert<br />
wurde und der Zustand als Freifläche somit<br />
nicht beabsichtigt war.<br />
Nicht-rekonstruktive Instandsetzung