19.01.2022 Aufrufe

Argumente_2022

In der aktuellen Ausgabe des seit 2008 jährlich erscheinenden Magazins finden sich erneut über 70 Beiträge aus sachkundiger Feder. Das Ergebnis ist ein authentischer Themenmix rund ums Leben, Wohnen und Arbeiten in den 23 Städten und Gemeinden der Region und bringt immer wieder erstaunliche Einsichten in den Alltag einer boomenden Wirtschaftsregion. So liest man unter anderem von der Arbeit an einem klimaneutralen Kraftstoff in Steinfeld und wie nachhaltiges Kunststoffrecycling in Bakum gelingen kann. Darüber hinaus gibt es u.a. spannende Einblicke in die Produktion von Krawatten „made im OM“ und letztlich die Erfolgsgeschichte der LzO hin zu einer der größten Sparkassen Deutschlands.

In der aktuellen Ausgabe des seit 2008 jährlich erscheinenden Magazins finden sich erneut über 70 Beiträge aus sachkundiger Feder. Das Ergebnis ist ein authentischer Themenmix rund ums Leben, Wohnen und Arbeiten in den 23 Städten und Gemeinden der Region und bringt immer wieder erstaunliche Einsichten in den Alltag einer boomenden Wirtschaftsregion.

So liest man unter anderem von der Arbeit an einem klimaneutralen Kraftstoff in Steinfeld und wie nachhaltiges Kunststoffrecycling in Bakum gelingen kann. Darüber hinaus gibt es u.a. spannende Einblicke in die Produktion von Krawatten „made im OM“ und letztlich die Erfolgsgeschichte der LzO hin zu einer der größten Sparkassen Deutschlands.

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DIENSTLEISTER<br />

Foto: Timo Lutz Werbefotografie<br />

Bernd Rösener (WP, StB), Beate Lienesch (StB), Bernd Seeger (StB), Sven Schulter (B.A.), Thomas Willenbring (WP, StB), Jan Siemon (StB),<br />

Thomas Brinkmann (RA), Georg Schulte (StB, vBP.), Dörthe Seeger (StB), Jan Kreymborg (StB), Andreas Strothmann (StB), Andree Recker<br />

(Dipl.-Finw. (FH), StB), Christian Lübbehusen (StB) und Johannes Markus (StB) bilden zusammen mit den über 70 Beschäftigten das Team<br />

von LSR, welches ihren Mandanten in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Rechtsberatung und IT-Beratung beratend zur<br />

Seite steht. Seit der Gründung 1964 hat sich die Kanzlei kontinuierlich weiterentwickelt und ist mittlerweile an den vier Standorten Lohne,<br />

Damme, Diepholz und Ganderkesee vertreten.<br />

CHRISTIAN LÜBBEHUSEN<br />

THESAURIERUNG VON GEWINNEN<br />

Das neue, am 1. Januar <strong>2022</strong> in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) ermöglicht die<br />

Thesaurierung von Gewinnen bei Personengesellschaften. Es ist ein Optionsmodell, mit dem Personengesellschaften künftig<br />

Steuern sparen können.<br />

Während bei Kapitalgesellschaften der Gewinn<br />

Ertragsteuern von rund 30 Prozent<br />

(inklusive Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag)<br />

unterliegt, kommt ein Unternehmen,<br />

das als Personengesellschaft geführt<br />

und steuerlich als Mitunternehmerschaft<br />

qualifiziert wird, auf eine Gesamtertragsteuerbelastung<br />

von bis zu rund 50 Prozent.<br />

Denn der Gewinn einer Mitunternehmerschaft<br />

wird bei den Gesellschaftern deren persönlicher<br />

Einkommensteuer unterworfen und<br />

unterliegt damit dem progressiven Tarif,<br />

der bis zu einem Steuersatz von 42 bzw. 45<br />

Prozent ansteigt. Und das gilt unabhängig<br />

davon, ob der Gewinn im Unternehmen<br />

re investiert oder vom Gesellschafter für<br />

private Zwecke entnommen wird.<br />

Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften<br />

haben nun die<br />

Möglichkeit, sich nach Antragstellung ertragsteuerlich<br />

als Kapitalgesellschaft behandeln<br />

zu lassen. Es handelt sich dabei lediglich um<br />

einen fiktiven Formwechsel, der nur steuerlich<br />

Bedeutung hat und weder zivil- noch umwandlungsrechtlich<br />

vollzogen werden muss.<br />

Daraus ergibt sich zwangsläufig Anpassungsbedarf<br />

im gesellschaftsrechtlichen und zivilrechtlichen<br />

Bereich.<br />

Folge der gegebenenfalls gewählten Option<br />

ist, dass die Personengesellschaft wie eine<br />

Kapitalgesellschaft und ihre Gesellschafter<br />

wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafter<br />

einer Kapitalgesellschaft behandelt<br />

werden. Das bedeutet: Die Personen g esellschaft<br />

unterliegt selbst der Körperschaftsteuer.<br />

Auch die Gewerbesteuerpflicht richtet<br />

sich in Zukunft bei ihr nach den Regelungen<br />

für Kapitalgesellschaften. Daher entfällt die<br />

bei einer Mitunternehmerschaft mögliche<br />

Gewerbesteueranrechung (§ 35 EStG).<br />

Gewinne oder Verluste der Personengesellschaft<br />

werden bei den Gesellschaftern nicht<br />

mehr als Einkünfte berücksichtigt. Das bedeutet<br />

auch, dass dem Gesellschafter zugerechnete<br />

Verluste aus der Personengesellschaft<br />

nicht mehr mit sonstigen Einkünften<br />

des Gesellschafters oder Gewinnanteile nicht<br />

mehr mit negativen sonstigen Einkünften<br />

oder seinem persönlichen Verlustvortrag<br />

verrechnet werden können.<br />

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