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Die Bibel, Elberfelder \232berse...

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Volk nicht m it ihren Kleidern heilig<br />

machen.<br />

44/20<br />

Und sie sollen weder ihr Haupt<br />

[kahl]scheren noch das Haar frei wachsen<br />

lassen; sie sollen ihr Haupthaar [ kurz]<br />

schneiden. 44/21 Und kein Priester soll Wein<br />

trinken, wenn sie in den inneren Vorhof<br />

hineingehen. 44/22 Und eine Witwe und eine<br />

Verstoßene sollen sie sich nicht zu Frauen<br />

nehm en, sondern Jungfrauen von den<br />

Nachkom m en des Hauses I srael. Und die<br />

Witwe, die eine Priesterwitwe ist, dürfen<br />

sie nehm en. 44/23 Und sie sollen m ein Volk<br />

unterweisen, zwischen heilig und nicht<br />

heilig [ zu unterscheiden] und sollen sie<br />

[ den Unterschied] zwischen unrein und<br />

rein erkennen lassen. 44/24 Und über einen<br />

Rechtsstreit sollen sie Gericht halten, nach<br />

m einen Rechtsbestim m ungen sollen sie<br />

richten; und sie sollen m eine Gesetze und<br />

m eine Ordnungen bei all m einen Festzeiten<br />

beachten und m eine Sabbate heilig<br />

halten. 44/25 Und zu einem toten Menschen<br />

sollen sie nicht hineingehen, sich unrein zu<br />

m achen; nur beim Vater und der Mutter<br />

und beim Sohn und der Tochter, beim<br />

Bruder und bei der Schwester, die keinem<br />

Mann gehört hat, dürfen sie sich verunreinigen.<br />

44/26 Und nach seiner Reinigung soll<br />

m an ihm sieben Tage zuzählen; 44/27 und<br />

an dem Tag, da er ins Heiligtum , in den<br />

inneren Vorhof, hineingeht, um im Heiligtum<br />

den <strong>Die</strong>nst zu verrichten, soll er sein<br />

Sündopfer darbringen, spricht der Herr,<br />

44/28<br />

HERR. - Und darin soll ihr Erbteil<br />

bestehen: I ch bin ihr Erbteil; und ihr sollt<br />

ihnen keinen Grundbesitz in I srael geben:<br />

ich bin ihr Grundbesitz. 44/29 Das Speisopfer<br />

und das Sündopfer und das Schuldopfer,<br />

das sollen sie essen; und alles Gebannte in<br />

44/30<br />

I srael soll ihnen gehören. Und das<br />

Beste aller Erstlinge von allem und alle<br />

Hebopfer von allem aus all euren Hebopfern<br />

sollen den Priestern gehören. Und das<br />

Beste eures Schrotm ehls sollt ihr dem<br />

Priester geben, dam it Segen auf deinem<br />

Haus ruht. 44/31 Keinerlei Aas noch Zerrissenes<br />

von Vögeln oder vom Vieh sollen die<br />

Priester essen.<br />

Vision vom zukünftigen Tem pel: Aufteilung<br />

des Landes um den Tem pelbezirk - Pflichten<br />

und Opfer der Fürsten - Festtage.<br />

V. 1-8: Kap. 48,8-22.<br />

\45\<br />

45/1<br />

Und wenn ihr das Land als Erbteil<br />

verlost, sollt ihr für den HERRN eine<br />

Weihegabe aussondern, als heiliges<br />

[ Stück] vom Land, in der Länge 25.000<br />

[ Ellen] lang und in einer Breite von 20.000<br />

[ Ellen] . <strong>Die</strong> soll heilig sein in ihrem ganzen<br />

45/2<br />

Gebiet ringsum . Davon sollen zum<br />

Heiligtum gehören ein Viereck von<br />

fünfhundert auf fünfhundert [ Ellen] ringsum<br />

, und fünfzig Ellen Weideland hat es<br />

ringsum. 45/3 Und von diesem abgem essenen<br />

Stück sollst du eine Länge von 25.000<br />

[ Ellen] abm essen und eine Breite von<br />

10.000 [ Ellen] ; da soll das Heiligtum , das<br />

Allerheiligste, sein. 45/4 Der heilige [ Teil]<br />

vom Land ist es; den Priestern, die am<br />

Heiligtum <strong>Die</strong>nst tun, soll es gehören, die<br />

nahen, um dem HERRN zu dienen. Und es<br />

soll ihnen als Platz für Häuser und als<br />

Weideland für das Vieh dienen. 45/5 Und<br />

[ ein Stück von] 25.000 [ Ellen] Länge und<br />

10.000 [ Ellen] Breite soll den Leviten, die<br />

am Tem pelhaus <strong>Die</strong>nst tun, gehören,<br />

ihnen zum Besitz [ für] Städte zum<br />

Wohnen. 45/6 Und als Besitz der Stadt sollt<br />

ihr [ ein Stück von] 5.000 [ Ellen] Breite<br />

und 25.000 [ Ellen] Länge geben, entlang<br />

der heiligen Weihgabe. Dem ganzen Haus<br />

45/7<br />

I srael soll es gehören. Und dem<br />

Fürsten [ sollt ihr Land geben] auf dieser<br />

und auf jener Seite der heiligen Weihgabe<br />

und des Grundbesitzes der Stadt, längs<br />

der heiligen Weihgabe und längs des<br />

Grundbesitzes der Stadt, an der Westseite<br />

westwärts und an der Ostseite ostwärts<br />

und in der Länge entsprechend eines der<br />

[Stammes-]Anteile von der Westgrenze bis<br />

zur Ostgrenze 45/8 als Land[ besitz] . Es soll<br />

ihm als Grundbesitz in I srael gehören; und<br />

m eine Fürsten sollen m ein Volk nicht m ehr<br />

unterdrücken, sondern das Land dem Haus<br />

Israel nach seinen Stämmen überlassen.<br />

45/9<br />

So spricht der Herr, HERR: Laßt es<br />

euch genug sein, ihr Fürsten I sraels!<br />

Gewalttat und Mißhandlung beseitigt, und<br />

übt Recht und Gerechtigkeit! Hört auf,<br />

m ein Volk aus seinem Grundbesitz zu<br />

vertreiben! spricht der Herr, HERR.<br />

45/10<br />

Gerechte Waage und gerechtes Efa<br />

und gerechtes Bat sollt ihr haben. 45/11 Das<br />

Efa und das Bat sollen gleiches Maß haben,<br />

so daß das Bat den zehnten Teil des<br />

Hom er enthält und das Efa den zehnten<br />

Hesekiel

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