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Geburten und Kinderwünsche in Deutschland

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7.2.3.2 Bezug der Leistungen<br />

Politisch-rechtliche Determ<strong>in</strong>anten der Fertilität<br />

Aktueller <strong>und</strong> erweiterter Nutzerkreis. Derzeit werden 49 % der erwachsenen<br />

Bevölkerung mit m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>er der Leistungen gefördert. Erweitert um<br />

jene, die über frühere Förderungen Auskunft geben, vergrößert sich der Kreis<br />

auf 80 %. Die meistgenutzten Leistungen s<strong>in</strong>d nach Angabe der Befragten das<br />

K<strong>in</strong>dergeld <strong>und</strong> der K<strong>in</strong>derfreibetrag, das Ehegattensplitt<strong>in</strong>g, die beitragsfreie<br />

Mitversicherung von K<strong>in</strong>dern <strong>und</strong> nichtberufstätigen Ehegatten <strong>in</strong> der GKV<br />

sowie der ermäßigte Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung für Eltern mit<br />

K<strong>in</strong>dern. Von weitaus kle<strong>in</strong>eren Gruppen wird dagegen die Nutzung der Leistungen<br />

für Alle<strong>in</strong>erziehende, des Elterngelds sowie der Hilfeleistungen für Ger<strong>in</strong>gverdiener<br />

<strong>und</strong> Arbeitslose angegeben. E<strong>in</strong>e Sonderstellung nehmen die<br />

Betreuungsangebote e<strong>in</strong>: Selbst wenn derzeit nur 30 % der Eltern beziehungsweise<br />

6 % der Bevölkerung ihre K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> staatlichen E<strong>in</strong>richtungen oder<br />

mit staatlicher Hilfe betreuen lassen, gibt es doch e<strong>in</strong>en ungewöhnlich großen<br />

Kreis früherer Nutzer (31 % der Gesamtbevölkerung).<br />

Bezug nach Haushaltstyp. Erwartungsgemäß profitieren Eltern am meisten von<br />

der Familienförderung. Die Intensität der Förderung nimmt hier allerd<strong>in</strong>gs mit<br />

dem Alter der K<strong>in</strong>der ab. Die stärkste Unterstützung erhalten Eltern mit K<strong>in</strong>dern<br />

unter 6 Jahren im Haushalt. Im Durchschnitt nehmen sie mehr als 5 der<br />

16 untersuchten Leistungen <strong>in</strong> Anspruch. Eltern, deren K<strong>in</strong>der das Schulalter<br />

erreicht haben, nutzen im Durchschnitt noch etwa 4 Leistungen. Eltern mit<br />

erwachsenen K<strong>in</strong>dern profitieren h<strong>in</strong>gegen deutlich weniger von der Familienförderung.<br />

Alle<strong>in</strong>erziehende werden oft zusätzlich über die SGB II-Leistungen<br />

für K<strong>in</strong>der, den Wohngeld- <strong>und</strong> den K<strong>in</strong>derzuschlag gefördert. Nutznießer s<strong>in</strong>d<br />

aber auch jüngere K<strong>in</strong>derlose, von denen immerh<strong>in</strong> etwa 40 % m<strong>in</strong>destens<br />

e<strong>in</strong>e Leistung beziehen, zum Beispiel über die Mitversicherung <strong>in</strong> der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung ihrer Eltern oder über fortwährenden K<strong>in</strong>dergeldbezug<br />

während ihrer Ausbildung.<br />

Bezug nach Erwerbskonstellation. Vollzeit arbeitende Elternteile oder berufstätige<br />

Alle<strong>in</strong>erziehende nutzen überdurchschnittlich oft Betreuungsangebote<br />

für größere K<strong>in</strong>der. Da Vollzeit berufstätige Elternpaare für ihre K<strong>in</strong>der zudem<br />

eher kostenaufwendigere Betreuungsformen nutzen, machen diese Eltern<br />

auch am häufigsten von der Absetzbarkeit von Betreuungskosten Gebrauch.<br />

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