Geburten und Kinderwünsche in Deutschland
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Politisch-rechtliche Determ<strong>in</strong>anten der Fertilität<br />
Wenige Studien widmen sich bisher dem E<strong>in</strong>fluss monetärer Leistungen auf<br />
den K<strong>in</strong>derwunsch. E<strong>in</strong>e wichtige Ausnahme stellt <strong>in</strong> diesem Zusammenhang<br />
die Untersuchung von Drago et al. (2011) zur Bedeutung des australischen<br />
‚Baby Bonus‘ für <strong>K<strong>in</strong>derwünsche</strong> <strong>und</strong> tatsächliches Fertilitätsverhalten dar. Die<br />
Autoren können e<strong>in</strong>en moderat positiven Effekt des ‚Baby Bonus‘ <strong>in</strong> Höhe von<br />
A$3.000 pro K<strong>in</strong>d sowohl auf die Absicht, e<strong>in</strong> (weiteres) K<strong>in</strong>d zu bekommen,<br />
als auch auf die Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit, dies tatsächlich zu tun, feststellen. Allerd<strong>in</strong>gs<br />
„the small size of the effect yields a marg<strong>in</strong>al cost per additional child<br />
figure of at least A$ 126.000. This cost estimate is sufficiently high that policymakers<br />
may wish to reconsider cash benefits relative to alternative policies if<br />
enhanc<strong>in</strong>g fertility is the only goal.“ (Drago et al. 2011: 395).<br />
Insgesamt können die meisten <strong>in</strong>ternationalen, mikroökonometrisch f<strong>und</strong>ierten<br />
Studien, <strong>in</strong> denen K<strong>in</strong>dergeld oder K<strong>in</strong>dergeldähnliche Leistungen evaluiert<br />
wurden, ke<strong>in</strong>e signifikanten Fertilitätseffekte f<strong>in</strong>den. Wenn überhaupt,<br />
beschränken sich positive Effekte auf Niedrige<strong>in</strong>kommenshaushalte. Für<br />
<strong>Deutschland</strong> f<strong>in</strong>den sich positive Effekte vor allem für Niedrige<strong>in</strong>kommensbezieher<br />
<strong>in</strong> Ostdeutschland <strong>und</strong> K<strong>in</strong>derlose.<br />
7.3.7 Ehegattensplitt<strong>in</strong>g<br />
In <strong>Deutschland</strong> können verheiratete Paare seit 1957 vom Ehegattensplitt<strong>in</strong>g<br />
profitieren. 61 Das System des Ehegattensplitt<strong>in</strong>gs beschert jenen Paaren den<br />
höchsten Steuervorteil, deren E<strong>in</strong>kommen am weitesten ause<strong>in</strong>ander liegen.<br />
Zudem steigt der Vorteil mit steigenden E<strong>in</strong>kommen. Gegenüber dem System<br />
der Individualbesteuerung führt das Ehegattensplitt<strong>in</strong>g zum e<strong>in</strong>en zu e<strong>in</strong>em<br />
niedrigeren Durchschnittssteuersatz für das Haushaltse<strong>in</strong>kommen, zugleich<br />
aber zu e<strong>in</strong>em höheren Grenzsteuersatz für den zuverdienenden Partner. Der<br />
höhere Grenzsteuersatz reduziert den Ertrag aus Erwerbsarbeit, senkt mith<strong>in</strong><br />
die Opportunitätskosten des Erwerbsverzichts (zum Beispiel wegen K<strong>in</strong>derbetreuung)<br />
<strong>und</strong> m<strong>in</strong>dert daher die Erwerbsanreize für den zuverdienenden Partner<br />
(Fenge <strong>und</strong> Ochel 2001, D<strong>in</strong>geldey 2001, Hülskamp <strong>und</strong> Seyda 2005, Reich<br />
2010). Nach der ökonomischen Theorie der Fertilität setzen sowohl der Effekt<br />
auf das Haushaltse<strong>in</strong>kommen als auch jener auf das Zuverdiener-E<strong>in</strong>kommen<br />
61 Erstmalige geme<strong>in</strong>same Veranlagung von Ehepartnern <strong>in</strong> Preußen im Jahr 1891.<br />
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