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Medizinische Physik 3: Medizinische Laserphysik [2004]

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20 Lasersicherheit Gerätetechnik:<br />

Medizinproduktegesetz<br />

und Technische Normen<br />

M. Götz<br />

20.1 Einleitung<br />

Die Fragen der Lasersicherheit im Hinblick auf die Gerätetechnik müssen<br />

weniger vom Laseranwender oder Betreiber als vor allem vom Laserhersteller<br />

beachtet werden. Deshalb greift dieses Kapitel im ersten Teil das für Hersteller<br />

von medizinischen Lasergeräten in Deutschland relevante Medizinproduktegesetz<br />

(MPG) auf, in dem auf allgemein anerkannte Regeln der Technik<br />

verwiesen wird.<br />

Den allgemein anerkannten Stand der Technik in Europa zu erfassen, ist<br />

wiederum Ziel der im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlichten<br />

harmonisierten Normen. Diese Normen werden in den Mitgliedstaaten<br />

in nationale Normen umgesetzt. Die Fundstellen der deutschen Normen werden<br />

im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Im zweiten Teil des Kapitels sollen<br />

einige technische Normen exemplarisch vorgestellt werden.<br />

20.2 Medizinproduktegesetz<br />

Mit dem Ziel, Handelshemmnisse in Europa abzubauen und gleichzeitig hohe<br />

Produktsicherheit für Patienten, Anwender und Dritte zu gewährleisten, hat<br />

die EG drei Richtlinien formuliert:<br />

• 90/385/EWG des Rates vom 20.6.1990 über aktive implantierbare medizinische<br />

Geräte;<br />

• 93/42/EWG des Rates vom 14.6.1993 über Medizinprodukte;<br />

• über In-vitro-Diagnostika (noch nicht erschienen).<br />

Diese europäischen Richtlinien wurden mit dem Gesetz über Medizinprodukte<br />

(Medizinproduktegesetz, MPG) vom 2.8.1994 in nationales Recht umgesetzt.<br />

Das Gesetz trat am 1.1.1995 mit einer Übergangsfrist bis zum 13.6.1998 in<br />

Kraft 1 .WeildasMPGüber europäisches Recht hinaus die bisher in Deutsch-<br />

1 Das EMV-Gesetz (Elektromagnetische Verträglichkeit) ist seit dem 1.1.1996<br />

in Kraft. Für Quecksilberglasthermometer wurde die Übergangsfrist bis zum<br />

30.6.<strong>2004</strong> verlängert.

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