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Medizinische Physik 3: Medizinische Laserphysik [2004]

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444 M. Götz<br />

In dieser Norm werden Werte für die maximal zulässige Bestrahlung (MZB<br />

in J/m 2 ) angegeben. Die MZB-Werte stellen die maximalen Werte dar, denen<br />

das Auge oder die Haut ausgesetzt werden können, ohne dass damit Verletzungen<br />

unmittelbar oder nach einer langen Zeit verbunden sind. Die Norm<br />

legt auch die Grenzwerte der zugänglichen Strahlung für die verschiedenen<br />

Laserklassen 1, 2, 3A, 3B und 4 fest. Diese Klassifizierung ist nicht Gegenstand<br />

dieses Kapitels und wird im Folgenden als bekannt vorausgesetzt.<br />

Neben der Verpflichtung der Hersteller zur richtigen Klassifizierung von<br />

Lasereinrichtungen werden auch konkrete Konstruktionsanforderungen benannt:<br />

So ist für jede Lasereinrichtung ein Schutzgehäuse vorgeschrieben,<br />

für dessen Öffnung, beispielsweise zu Servicezwecken, ein Werkzeug erforderlich<br />

sein muss. An Abdeckplatten von Schutzgehäusen muss eine Sicherheitsverriegelung<br />

angebracht sein, wenn durch Entfernen der Abdeckplatte<br />

Strahlung der Klassen 3B oder 4 zugänglich wird. Durch die Öffnung darf<br />

keine Strahlung austreten, die die Grenzwerte der zulässigen Strahlung der<br />

Klasse 3A übersteigt.<br />

Für Laser der Klassen 4 und 3B, ausser der Klasse 3B, mit nicht mehr<br />

als 5-mal dem Strahlungsgrenzwert der Klasse 2 im Wellenlängenbereich von<br />

400–700 nm, gibt es weitere Regelungen: Diese Laser müssen einen Steckverbinder<br />

für eine fernbedienbare Sicherheitsverriegelung, einen abziehbaren<br />

Schlüssel als Hauptschalter und eine ausfallsichere und redundante, optische<br />

oder akustische Emissionswarneinrichtung besitzen. Bedieneinrichtungen mit<br />

mehr als 2 m Abstand benötigen eine Strahlungs-Warneinrichtung. Weiterhin<br />

muss ein Strahlfänger oder Abschwächer dauerhaft befestigt sein, der in der<br />

Lage ist, für Personen den Zugang zu Laserstrahlung über den Strahlungsgrenzwerten<br />

für die Klassen 1, 2 und 3A zu verhindern.<br />

Alle in einer Lasereinrichtung eingebauten Beobachtungsoptiken, Öffnungen<br />

oder Anzeigeschirme müssen eine Strahldämpfung enthalten, die ausreicht,<br />

zugängliche Strahlung über den Grenzwerten für die Klasse 1 zu verhindern.<br />

Weitere ausführliche Abschnitte der Norm befassen sich mit der Beschilderung<br />

von Lasern und den Informationen, die der Hersteller dem Benutzer<br />

übergeben muss.<br />

Normen dürfen nur im Original gelesen werden. Deshalb sollten die hier<br />

herausgestellten Inhalte dieser Norm lediglich als subjektive Bewertung der<br />

tatsächlichen Bedeutung verstanden werden.<br />

20.3.4 Die Vornorm DIN V 18734<br />

(Medizinisch-Therapeutische Lasergeräte)<br />

Diese Norm verweist in großen Teilen auf die Norm DIN IEC 601-1 (VDE 0750<br />

Teil 1: Sicherheit elektromedizinischer Geräte; allgemeine Festlegungen), enthält<br />

aber darüber hinaus auch weitere Festlegungen im Sinne der VBG 93.<br />

Sie gilt für gerätespezifische Anwendungen von medizinischen Lasern einschließlich<br />

des dafür notwendigen Zubehörs wie Strahlführungs- und Ap-

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